Berufsausbildungsbeihilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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braun2705
Beiträge: 32
Registriert: 13.02.2008 17:32

Berufsausbildungsbeihilfe

Beitrag von braun2705 »

Hallo Leute,

wir beziehen mittlerweile ein paar Jahre schon Hartz4. Unser Sohn, 17j. (wird im Dezember18) hat gerade das BVJ
absolviert und kann in dieser Schule nun eine Ausbildung zur Bürofachkraft absolvieren, was aber erst seit 1 Woche
zu 100% feststeht.
Da dies eine staatlich geförderte Schule ist (IB Bildungszentrum), bekommt er kein Ausbildungsgehalt,
sondern lediglich BAB in Höhe von ca. 312€.

Nun nervt uns die AA schon seit dem Frühjahr (auf eine erste Anfrage hin, haben wir im Mai 2010 mitgeteilt,
daß unser Sohn evtl. in der Schule eine Ausbildung machen kann, dann aber BAB beantragen muss, da es
da kein Lehrlingsgehalt gibt.100% ig werden wir das aber erst nach den bestandenen Prüfungen( Ende Juli) erfahren),
wie es denn nun weiter gehen würde, nach dem BVJ und hat uns im 16.Juni folgendes Schreiben geschickt:

(Hier wollte ich jetzt eigentlich das Schreiben einfügen, aber leider wird das in den erweiterten Optionen nicht angeboten)

Also zitiere ich kurz:

Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
"Sie beziehen Leistungen...blablabla... folgende Unterlagen werden noch benötigt:

Sie haben angegeben, daß Ihr Sohn ..... ab Monat September 2010 Berufsausbildungsbeihilfe erhält.
Legen Sie bitte hierzu den Bewilligungsbescheid vor. "
"Bis zur Vorlage der Unterlagen werden die Leistungen vorläufig ab September 2010 eingestellt.
Bitte reichen Sie diese Unterlagen bis zum 20.10.2010 ein."

welches ich auch umgehend beantwortete:

"Auf Ihr Schreiben vom 17.06. teile ich Ihnen folgendes mit:

1. Ein Antrag auf BAB ist noch nicht gestellt. Die Antragsunterlagen werden uns zugeschickt, sobald allles 100% klar ist

2. Die Ausbildung unseres Sohnes wird erst am 13.09. beginnen und erst ab diesem Zeitpunkt wird er BAB beziehen.

3. Sie sind nicht berechtigt, die Leistung, wie angekündigt, vorläufig ab September einzustellen. Noch gilt im SGBII
das Zuflussprinzip, d.h., erst wenn meinem Sohn die BAB-Leistung zugeflossen ist, können Sie die Leistungen
für meinen Sohn einstellen, bzw. neu berechnen.

Also warten Sie den BAB-Bescheid ab, dann und erst dann können Sie die Leistungen neu berechnen!"



Nun meine Fragen:

Ist mein Antwortschreiben korrekt? Ist eine Einstellung der Leistung ab September rechtens??

Weiterhin habe ich noch ein paar Fragen, wie es dann weiter geht, nachdem unser Sohn diese Ausbildung begonnen hat.
Habe zwar schon mal bei der AA-Hotline nachgefragt, aber keine befriedigenden Antworten erhalten.

1.) Ist es richtig, dass unser Sohn dann komplett aus der BG fällt? Er wohnt ja weiterhin bei uns.

2.) Wenn ja, was ist dann mit den Unterkunftskosten? Er hat ja dann nur die 312€ BAB zzgl. 184€ Kindergeld und Fahrtkosten.
Denn meine Frau und ich müssen ja dann die vollen Mietkosten tragen.

Vielleicht kann uns ja hier jemand was genaues mitteilen.

Vielen Dank schon im voraus für Eure Bemühungen, uns zu helfen.

Viele Grüsse
Hartz4 ist unsozial, Grundgesetzwidrig und vor Allem überflüssig !!!! WEG DAMIT !! Ebenso Schwarz/Gelb
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo braun2705

Das Antwortschreiben hätte man nicht besser formulieren können. :)

Der Sohn ist, wenn er die Ausbildung beginnt und der BAB-Antrag bewilligt ist, also das Geld fliesst, nicht mehr Mitglied der BG weil Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen gedeckt ist.
Nicht vergessen Antrag auf KdU nach § 22 Abs. 7 stellen.

BAB Antrag sofort anfordern, es dauert zwar nicht allzulange bis er geschickt wird aber je schneller desto besser.
Es ind auch Formulare dabei die von der Ausbildungsstelle und dem Vermieter ausgefüllt werden müssen. Vermieter deshalb weil der Sohn anteilig seine KdU zahlen muss. Entweder direkt an den Vermieter oder über euch an ihn.

Sollten die Leistungen wirklich ab September eingestellt werden sofort zum sozialgericht. Es tritt durch Einstellung des Leistungsanteils für Sohn eine akute Gefährdung des Existensminimum ein.

Gruss

p.s. PN nachgucken
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