Hallo!
Wie jedes Jahr habe ich die Abrechnung zu den Nebenkosten erhalten, eingereicht, nur einen kleinen Teil zugestanden bekommen und werde dagegen Widerspruch einlegen müssen (da Pauschalen nicht statthaft sind und Nebenkosten vollständig übernommen werden müssen etc.). Die letzten vier Jahre ging es immer so aus, dass ich einige Monate später das restliche Geld überwiesen bekomme habe und solange immer versuche meinem Vermieter aus dem Weg zu gehen. Ich zahle zwar immer schon was von der Rechnung ab bis das Geld von der Arge kommt, aber die Summe ist meinem Vermieter halt zu niedrig. Kann ich verstehen, der Mann will ja sein Geld.
Mit der letzten Nebenkostenabrechnung habe ich nun eine deftige Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung bekommen und soll monatlich fast 30 Euro mehr zahlen. Ich habe den Brief eingereicht und mitgeteilt bekommen, dass die Arge davon nur 5 Euro übernimmt. Also muss ich nun seit letztem Monat den Rest aus eigener Tasche zahlen, ansonsten droht mir ja die Kündigung.
Kann ich gegen den Bescheid der Nebenkostenvorauszahlung ebenfalls Widerspruch einlegen (mit der Begründung das Pauschalen nicht statthaft sind und Nebenkosten vollständig übernommen werden müssen)?
Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Taysal
Aber sicher, Du legst auch gegen diesen Bescheid Widerspruch ein.
Irgendwann ist es Ende mit lustig. Jedes Jahr das gleiche Spiel, Ablehnung, Widerspruch, Nachzahlung. Jetzt dreht sich das Karussel zur Abwechslung mal um die Nebenkostenvorauszahlungshöhe.
Gruss
Aber sicher, Du legst auch gegen diesen Bescheid Widerspruch ein.
Irgendwann ist es Ende mit lustig. Jedes Jahr das gleiche Spiel, Ablehnung, Widerspruch, Nachzahlung. Jetzt dreht sich das Karussel zur Abwechslung mal um die Nebenkostenvorauszahlungshöhe.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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