Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Taysal
Beiträge: 20
Registriert: 10.04.2008 00:42

Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung

Beitrag von Taysal »

Hallo!

Wie jedes Jahr habe ich die Abrechnung zu den Nebenkosten erhalten, eingereicht, nur einen kleinen Teil zugestanden bekommen und werde dagegen Widerspruch einlegen müssen (da Pauschalen nicht statthaft sind und Nebenkosten vollständig übernommen werden müssen etc.). Die letzten vier Jahre ging es immer so aus, dass ich einige Monate später das restliche Geld überwiesen bekomme habe und solange immer versuche meinem Vermieter aus dem Weg zu gehen. Ich zahle zwar immer schon was von der Rechnung ab bis das Geld von der Arge kommt, aber die Summe ist meinem Vermieter halt zu niedrig. Kann ich verstehen, der Mann will ja sein Geld.

Mit der letzten Nebenkostenabrechnung habe ich nun eine deftige Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung bekommen und soll monatlich fast 30 Euro mehr zahlen. Ich habe den Brief eingereicht und mitgeteilt bekommen, dass die Arge davon nur 5 Euro übernimmt. Also muss ich nun seit letztem Monat den Rest aus eigener Tasche zahlen, ansonsten droht mir ja die Kündigung.

Kann ich gegen den Bescheid der Nebenkostenvorauszahlung ebenfalls Widerspruch einlegen (mit der Begründung das Pauschalen nicht statthaft sind und Nebenkosten vollständig übernommen werden müssen)?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Taysal

Aber sicher, Du legst auch gegen diesen Bescheid Widerspruch ein.

Irgendwann ist es Ende mit lustig. Jedes Jahr das gleiche Spiel, Ablehnung, Widerspruch, Nachzahlung. Jetzt dreht sich das Karussel zur Abwechslung mal um die Nebenkostenvorauszahlungshöhe.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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