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Rente

Verfasst: 21.07.2010 09:41
von Knolli
hallo schreibe für eine bekannte
sie bekommt frührente 391,88 grundmiete hat sie 197,35 und 42,30 heizkosten und 27,65 laufende kosten.....sie bekommt vom landkreis nach berechnung noch 234,42 zum lebensunterhalt...( vom landkreis nicht von der hartz4 stelle) ihr bleiben nach abzug der gesamt kosten 120 euro..davon muss sie lebensmittel usw bestreiten....gibt es irgendwo eine stelle wo sie noch was beantragen kann da 120 euro restguthaben für ein monat mehr als rar sind

vielen dank im vorraus

lg
torsten

Verfasst: 21.07.2010 21:37
von Melinde
Hallo torsten

Ich weiss zwar nicht wie Du gerechnet hast aber nach Abzug der Wohnkosten bleiben genau 359 €.
Deine Bekannte bekommt neben den KdU nur noch die Differenz bis 359 € die nicht durch ihre Rente abgedeckt werden.

Was mehr dazu, sowas gibt es weder im SGB II noch im SGB XII.
Die Regelsätze im SGB II und im SGB XII sind von der Höhe her nämlich identisch.

Gruss