Mutterschaftsgeld Elterngeld Aufstocker verzwickte Situation

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
maike
Beiträge: 6
Registriert: 30.08.2006 14:16

Mutterschaftsgeld Elterngeld Aufstocker verzwickte Situation

Beitrag von maike »

Hallo,

ich stecke gerade in einer verzwickten Situation bezüglich des Mutterschaftsgeldes, Elterngeldes und aufstockend ALG 2.

Mein Mann macht gerade eine Umschulung bei der Deutschen Rentenversicherung und wir bekommen von dort Übergangsgeld.
Zusätzlich bekommen wir noch aufstockend ALG2.
Ich gehe einmal in der Woche arbeiten und verdiene mir so noch 100 Euro zum Hartz 4 dazu.
(bin noch von meinem ersten Kind in Elternzeit und fest angestellt)

Am 29.oktober 2010 soll unser zweites Kind geboren werden und nun stellt sich mir die frage bzgl. der Gelder.

Ich hatte vor kein Mutterschaftsgeld zu beantragen.
Bei der Krankenkasse teilte man mir mit das man es nicht beantragen muss.


Ich spiele mit dem Gedanken es nicht zu beantragen weil es ja beim ALG 2 angerechnet wird und ich somit erst im dritten Lebensmonat meines Kindes Elterngeld beziehen könnte.
Wenn man sich den voraussichtlichen Entbindungstermin ansieht und die Gesetzesänderung bezüglich des Elterngeldes zum Anfang des Jahres 2011 in Kraft tritt könnte es ja sein das ich es nicht bekomme weil es mir ja erst am Januar 2011 zustünde.

Meine Konkreten Fragen sind:

1. Ist es richtig dass ich das Mutterschaftsgeld nicht beantragen muss?
2. Kann mich das Jobcenter (oder eine andere Stelle) dazu zwingen?
3. Falls ich es beantragen muss, wird von der Elterngeldstelle das Geburtsdatum meines Kindes genommen oder erst der Tag nach dem das Mutterschaftsgeld ausgelaufen ist (nach den 8 Wochen)?
4. Kann ich nach den 8 Wochen der Geburt (die man zuhause bleiben muss) wieder arbeiten gehen um meine 100 Euro zum ALG 2 dazuverdienen ohne das mir dann etwas vom Elterngeld (300 Euro Mindestsatz) abgezogen wird?


Ich hoffe das Ihr mich versteht, wenn nicht bitte einfach nachfragen.
Und ich bedanke mich schon einmal sehr im voraus

Maike

P.S
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus das man als ALG2 Empfänger noch den Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld bekommt. Wenn unsere Politiker natürlich alles anders machen vom Stichtag etc. her, ist mir klar dass ich kein Elterngeld mehr bekäme.
Antworten