Rückzahlung an ARGE obwohl kein Geld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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xy
Beiträge: 10
Registriert: 27.05.2009 12:33

Rückzahlung an ARGE obwohl kein Geld

Beitrag von xy »

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Zum 25.05 habe ich endlich wieder einen Job gefunden. Hier handelt es sich allerdings um Zeitarbeit.
Nun ist es so, dass ich mein Gehalt entsprechend erst mit einem Monat Verzögerung bekomme.
Der Sachverhalt ist folgender:
- zum 31.05. erhielt ich die Leistungen für Juni.
- mein Gehalt für Juni erhalte ich erst Ende Juli
- nun kamen 3 Schreiben von der ARGE
- 1.durch Arbeitsaufnahme zum 25.05.erhalte ich gesondete Anhörung wg. Überzahlung, da das Mai.Gehalt mit Juni verrechnet wird. Für Juli besteht kein Anspruch mehr
- 2. vom 01.06.-30.06. soll ich Leistungen von 130,07€ zu unrecht erhalten haben
- 3. Änderung zum Bescheid mit neuer Berechnung für Juni.
Man gibt mir bis 10.07. Gelegenheit mich zu äußern sonst wird nach Aktenlage entschieden

Nun ist es so, dass dasALG2 für Juni bereits verbraucht ist. Für Juli erhalte ich nichts mehr. Mein Gehalt bekomme ich aber erst Ende Juli für Juni- bin also jetzt einen Monat ohne Geld. Wenn ich nun auch noch einen Monat zurückzahlen soll hätte ich unterm Strich ja zwei Monate keine Mittel zur Verfügung und das bei logischerweise weiterhin laufenden Kosten zuzüglich Benzin etc. um zur Arbeit zu kommen.

Im Prinzip scheint es ja logisch, dass die ARGE sagt, dass es nicht ihr Problem sei wenn ich mein Gehalt erst so spät bekomme. Auf der anderen Seite kann es doch nicht Sinn eines Sozialstaates sein, dass ich nun trotz Arbeit einen Monat ohne Geld bin und außerdem das Gehalt was dann kommt auch noch an die Arge abtreten muss und somit zwei Monate nichts zur Verfügung habe und mich verschulden muss.

Ist das so rechtens oder kann ich wenigstens fordern, dass ich das Geld für Juni nicht zurückzahlen muss- da ich mich dazu äußern kann klingt für mich so als wenn es da eine Möglichkeit gäbe...

Wenn mir dazu jemand, am Besten noch mit einschlägigen Paragraphen, etwas sagen kann wäre ich sehr dankbar!
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Wenn Du erst Ende Juli das Gehalt für Juni bekommst, dann hat die ARGE keinerlei Mittel, Dir das gezahlte Geld für Juni (das du ende Mai erhalten hast) *in Rechnung* zu stellen)
Zuflussprinzip sagt nämlich was anderes aus, Leistungen sind erst erstattungspflichtig, wenn Du Deinen Lohn im Leistungsmonat bezogen hast. Wäre Dein Lohn also am 30. Juni gezahlt worden, erst dann darf die Arge zurückfordern.

Was mich jetzt stutzig macht, ist, wann man Dir die 5/6 Tage für Mai gezahlt hat ? Oder landen die auch erst mit der Juli Zahlung auf deinem Konto?

Wenn bis dato an Dich noch kein Lohn gezahlt wurde, stehst Du nicht in der Erstattungspflicht !
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
xy
Beiträge: 10
Registriert: 27.05.2009 12:33

Beitrag von xy »

nein, das Geld für Mai habe ich Ende Juni erhalten. Die ARGE wollte eine Kopie der Lohnabrechnung und auf Grund dessen werden die Ihre Berechnung gemacht haben...
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo xy,

lege Wiedespruch ein und begründe ihn damit, das das Zuflussprinzip durch den Leistungsträger nicht richtig angewendet wurde. Du kannst dich hierbei auf die "gäninge rechtsprechung" der Sozial Gerichte berufen.

Hierzu schaue bitte hier

Ich hoffe, das es dir weiterhilft.
nein, das Geld für Mai habe ich Ende Juni erhalten. Die ARGE wollte eine Kopie der Lohnabrechnung und auf Grund dessen werden die Ihre Berechnung gemacht haben...
Denke, das die ARGE-mitarbeiter das nicht gelesen haben, sonst würde da nicht so etwas stehen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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