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Umzug ohne Genehmigung

Verfasst: 01.07.2010 12:30
von Boggiline
Hallo,

ich habe mal gerchnet und bin zu dem Entschluss gekommen das die Wohnung hier auf dauer zu teuer wird... Von der Kaltmiete passt es aber die anderen kosten sind irgendwann untragbar für mich...

Wenn ich jetzt ohne Genehmigung umziehen würde, was würde mir passieren?

Lg Yvonne

Verfasst: 05.07.2010 01:43
von DjTermi
Hallo,
wer zahlt denn derzeit die Miete...

Verfasst: 05.07.2010 21:04
von Boggiline
Im moment bezahlt die Arge die Miete bekomme, Hartz IV

Verfasst: 06.07.2010 10:34
von DjTermi
und warum machst Du dir dann sorgen was Du das nicht bezahlen kannst, verstehe ich nciht; Sorry.

Verfasst: 06.07.2010 14:17
von Boggiline
Da die Kosten für die Rwe (Strom und Gas) immer mehr werden....

Und ich bemühe mich gerade um arbeit, und hoffe bald welche zu finden.... Und dann muss das ja auch tragbar sein für mich

Verfasst: 07.07.2010 12:22
von DjTermi
Ach so, ok !!!

Also bezüglich umzug:
dazu schreibt §22 SGBII
(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

(3) 1Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Das "soll" steht im Amtsdeutsch sehr nahe beim "müssen". Wenn du also kein Nachteil haben willst, solltest Du dich besser dran halten - obwohl das offensichtlich nicht alle ARGEn so eng sehen.

Umzug ohne Genehmigung

Verfasst: 13.07.2010 20:38
von Andy7733
Hallo,

als Alleinstehendem steht einem in meiner Region nur höchstens 45 qm und glaub nur höchsten 225 Euro Kaltmiete zu aber das wäre mir zu wenig bei einem Umzug. Wenn ich also einfach umziehe in eine Wohnung die z.b 55 qm hat und 280 Euro Kaltmiete kostet dann muß ich eben die Differenz zwischen 228 und 280 selbst betahlen aber das kann der ARGE ja egal sein.

Nur wennn man das macht werden einem auch nicht dire Umzugskosten gezahlt und auch nicht die Kaution. Liege ich da richtig ???

Verfasst: 14.07.2010 23:12
von DjTermi
Die Kaution und Umzugskosten müssen auch nicht dann gezahlt werden wenn die Miete im Rahmen der KDU liegt.

Verfasst: 17.07.2010 11:16
von wuschel04
Hallo!

Selbstverständlich bleibt es jedem überlassen, einen Teil der Mietkosten "aus eigener Tasche" zu zahlen, weil die "erstattungsfähigen" Mietkosten niedriger sind. Aber evtl. ist dieser "Eigenanteil" von ca. € 50,-- pro Monat für die ARGE doch nicht völlig uninteressant, denn sie wird sich fragen, woher das Geld für diesen "Eigenanteil" kommt... Es wird doch allenthalben geklagt, daß die Regelleistungen kaum für den Lebensunterhalt reichen - und dann soll noch Geld für diesen "Eigenanteil" übrig sein? Die ARGE wird sich evtl. die Frage stellen, ob da möglicherweise noch andere "Einkommensquellen" vorhanden sind, die bislang nicht mitgeteilt wurden... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... :wink: