Sanktionen wegen Schuldnerberatung?
Verfasst: 29.06.2010 21:36
Hallo Leute,
habe Heute vn Bekannten einen frisch zugestellten Sanktionsbescheid gelesen, da steht doch tatsächlich drinne, das Frau ... 30% geküzt wird, ab 01.08.2010, nach §§ 6x / 6x SGB2, wegen abbruch oder nichterfüllung einer Maßnahme oder schuld am nichtzustandekommen selbiger Maßnahme zur Wiedereingliederung in Arbeit.
Begründng:
bla, bla....
weil sie zu einem Termin bei der Schuldnerberatung am xx.04.2010 nichterschienen sind.
keine Anhörung, keine Ankündigung (zumindest laut aussage der Person).
Äh *kopfkratz* ham die jetzt en Rad ab:?:
seit wann ist ein Termin zur Schuldnerberatung bitte eine Massnahme zur weidereingliderung in Arbeit:?:
Nu werd ich garnicht mehr schlau aus diesem Amt für Soziale Arbeit Abteilung ALG 2 in Wiesbaden.
DjTermi, hast du ne Idee? oder Melinde:?: gleich zum SG oder zunächst mal Wiederspruch mit hinweis auf aussetzung bis klärung?
Gruß Ziggi
habe Heute vn Bekannten einen frisch zugestellten Sanktionsbescheid gelesen, da steht doch tatsächlich drinne, das Frau ... 30% geküzt wird, ab 01.08.2010, nach §§ 6x / 6x SGB2, wegen abbruch oder nichterfüllung einer Maßnahme oder schuld am nichtzustandekommen selbiger Maßnahme zur Wiedereingliederung in Arbeit.
Begründng:
bla, bla....
weil sie zu einem Termin bei der Schuldnerberatung am xx.04.2010 nichterschienen sind.
keine Anhörung, keine Ankündigung (zumindest laut aussage der Person).
Äh *kopfkratz* ham die jetzt en Rad ab:?:
seit wann ist ein Termin zur Schuldnerberatung bitte eine Massnahme zur weidereingliderung in Arbeit:?:
Nu werd ich garnicht mehr schlau aus diesem Amt für Soziale Arbeit Abteilung ALG 2 in Wiesbaden.
DjTermi, hast du ne Idee? oder Melinde:?: gleich zum SG oder zunächst mal Wiederspruch mit hinweis auf aussetzung bis klärung?
Gruß Ziggi