Sanktionen wegen Schuldnerberatung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Ziggi
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Sanktionen wegen Schuldnerberatung?

Beitrag von Ziggi »

Hallo Leute,

habe Heute vn Bekannten einen frisch zugestellten Sanktionsbescheid gelesen, da steht doch tatsächlich drinne, das Frau ... 30% geküzt wird, ab 01.08.2010, nach §§ 6x / 6x SGB2, wegen abbruch oder nichterfüllung einer Maßnahme oder schuld am nichtzustandekommen selbiger Maßnahme zur Wiedereingliederung in Arbeit.
Begründng:
bla, bla....
weil sie zu einem Termin bei der Schuldnerberatung am xx.04.2010 nichterschienen sind.


keine Anhörung, keine Ankündigung (zumindest laut aussage der Person).

Äh *kopfkratz* ham die jetzt en Rad ab:?:

seit wann ist ein Termin zur Schuldnerberatung bitte eine Massnahme zur weidereingliderung in Arbeit:?:

Nu werd ich garnicht mehr schlau aus diesem Amt für Soziale Arbeit Abteilung ALG 2 in Wiesbaden.

DjTermi, hast du ne Idee? oder Melinde:?: gleich zum SG oder zunächst mal Wiederspruch mit hinweis auf aussetzung bis klärung?


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ziggi

Auch wenn unsere liebe optierende Landeshauptstadt nicht immer alle Ta.... im Schrank hat, diesmal haben sie recht damit das Schuldnerberatung unter Eingliederungsleistung fällt.
Ist im § 16a SGB II so geregelt.

Verschuldung kann ein Vermittlungshemmniss sein.

Zur Sanktionsfähigkeit mach ich mich noch weiter schlau und natürlich auch auf die Suche nach Abwehrmöglichkeiten, morgen. Bild

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Melinde,

OK, da hat ich nicht nachgelesen, was mich aber stutzig macht ist:
Meine Bekannte hatte den Termin Fernmündlich verschoben, da ihr nicht gut war ( Kreislaufbeschwerden und Kurzathmigkeit) ist soweit ich informiert bin auch zu dem erneuten Termin gegangen, werd nochmal den ganzen sachverhalt erklären lassen.
War dem nicht so, das es sich hier um ein "kleines Meldeversäumniss" handelt? welches nach §31 mit 10% der RL geahndet werden kann? hab mal nachgelesen
(2) Kommt der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihr zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weist er keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nach, wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt.
MH, sie ist ja auch in einer Massnahme bei den Tafeln ( 1,-€ Job), diese macht sie gewissenhaft und schon seit letzem Jahr.

Werde nachher mehr dazu sagen können, treffe mich mit ihr.

Liebe Grüsse dir Siggi
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