Folgendes :
Mutter ALG II Empfängerin, 2 Kleinkinder ....
Kind 1 (2 Jahre)
Kind 2 (0 Jahre)
....will zu ihrem Freund , Vater von Kind 2 (0 Jahre) ziehen.
Vater : netto einkommen ~ 1600 €
Mutter hat somit also keinen Anspruch mehr auf ALG II ,richtig?
wird trotz des zusammenzugs noch u-vorschuss für kind 1 (2 jahre) gezahlt ?
was ist mit den KiTa Gebühren von Kind 1 ?
Muss nun der NICHT-Vater dafür aufkommen?
Fragen über fragen
Wichtige Fragen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo mama2007
Zu Frage 1 nutze mal den Rechner bei Harald Thomé auf der Seite.
Ist hier findbar und heisst:
Bedarfsberechnung SGB II auf Excel - Regelleistung ab Juli 2009
Zu Frage 2 gibt es äusserst schlechte Nachricht wenn man sich anschaut was alles noch so im Sparpaket enthalten ist = Unterhaltsvorschuss Gesetzesänderung
(bisher offenbar noch nicht so aufgefallen, bin selber erst bei der Recherche nach was anderem darauf gestossen)
Lies mal im Plenarprotokoll der 871. Sitzung des Bundesrats auf Seite 201 unten und in der Anlage 5 nach.
Es erfolgt eine Angleichung an das SGB II was das Zusammenleben mit nichtehelichem Partner betrifft.
Zu Frage 3 stellst Du einen Antrag auf "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gemäß §§ 90 und 22 bis 24 SGB VIII " beim Jugendamt.
Wenn noch Fragen, einfach fragen.
Gruss
Zu Frage 1 nutze mal den Rechner bei Harald Thomé auf der Seite.
Ist hier findbar und heisst:
Bedarfsberechnung SGB II auf Excel - Regelleistung ab Juli 2009
Zu Frage 2 gibt es äusserst schlechte Nachricht wenn man sich anschaut was alles noch so im Sparpaket enthalten ist = Unterhaltsvorschuss Gesetzesänderung
(bisher offenbar noch nicht so aufgefallen, bin selber erst bei der Recherche nach was anderem darauf gestossen)
Lies mal im Plenarprotokoll der 871. Sitzung des Bundesrats auf Seite 201 unten und in der Anlage 5 nach.
Es erfolgt eine Angleichung an das SGB II was das Zusammenleben mit nichtehelichem Partner betrifft.
Zu Frage 3 stellst Du einen Antrag auf "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gemäß §§ 90 und 22 bis 24 SGB VIII " beim Jugendamt.
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Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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