Wichtige Fragen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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mama2007
Beiträge: 18
Registriert: 22.09.2009 13:47
Wohnort: hessen

Wichtige Fragen

Beitrag von mama2007 »

Folgendes :

Mutter ALG II Empfängerin, 2 Kleinkinder ....
Kind 1 (2 Jahre)
Kind 2 (0 Jahre)

....will zu ihrem Freund , Vater von Kind 2 (0 Jahre) ziehen.
Vater : netto einkommen ~ 1600 €

Mutter hat somit also keinen Anspruch mehr auf ALG II ,richtig?

wird trotz des zusammenzugs noch u-vorschuss für kind 1 (2 jahre) gezahlt ?

was ist mit den KiTa Gebühren von Kind 1 ?
Muss nun der NICHT-Vater dafür aufkommen?

Fragen über fragen
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo mama2007

Zu Frage 1 nutze mal den Rechner bei Harald Thomé auf der Seite.
Ist hier findbar und heisst:
Bedarfsberechnung SGB II auf Excel - Regelleistung ab Juli 2009

Zu Frage 2 gibt es äusserst schlechte Nachricht wenn man sich anschaut was alles noch so im Sparpaket enthalten ist :twisted: = Unterhaltsvorschuss Gesetzesänderung
(bisher offenbar noch nicht so aufgefallen, bin selber erst bei der Recherche nach was anderem darauf gestossen)
Lies mal im Plenarprotokoll der 871. Sitzung des Bundesrats auf Seite 201 unten und in der Anlage 5 nach.

Es erfolgt eine Angleichung an das SGB II was das Zusammenleben mit nichtehelichem Partner betrifft.

Zu Frage 3 stellst Du einen Antrag auf "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gemäß §§ 90 und 22 bis 24 SGB VIII " beim Jugendamt.

Wenn noch Fragen, einfach fragen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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