umzug in meine heimatstadt-frage wegen miete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Ramona77
Beiträge: 4
Registriert: 17.06.2010 22:38

umzug in meine heimatstadt-frage wegen miete

Beitrag von Ramona77 »

hallo.ich wohne (noch)in leipzig und möchte in meine heimatstadt görlitz zurückziehen.
meine jetzige wohnung ist
32,2 qm und kostet warm 253 euro.
ich habe gelesen,dass der qm kaltmietpreis bei 3,82 € liegt,was meine nochwohnung mit ca 4,7 € bei weitem überschreitet.
dennoch wurde die miete komplett übernommen.

nun habe ich ein wohnungsangebot bekommen in görlitz:
28,67 qm , 150 € kalt , 219,99 € warmmiete

meine frage:da ja nun die neue wohnung bei weitem billiger ist,als die noch-wohnung,und auch die gesamtkaltmiete noch darunter liegt (kaltmiete bis 171,90 € - laut regelsatz),ist es nun entscheidener,dass die gesamtkaltmiete nicht überschritten wird,oder ist es entscheidend,dass der qm-preis nicht über 3,82 € gehen darf?
denn wenn das so wäre,dann wäre diese wohnung trotzdem sie soooooooooo preiswert ist,im qm-preis zu teuer!!!

ich würde mich sehr freuen,wenn sich jemand damit auskennt und mir weiterhelfen und mut machen kann.danke!!!
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
es kommt den meisten Ämtern eher auf die Höhe der Miete, als auf die m² an. Am besten das zuständige Amt Anrufen!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ramona77
Beiträge: 4
Registriert: 17.06.2010 22:38

was nehmen sich ämter für rechte heraus...

Beitrag von Ramona77 »

ich glaube es ja nicht...ich bin total verzweifelt... :evil: :cry:

ich war gerade beim amt und mir wurde gesagt,dass sie es nicht versteht,warum ich in meine heimatstadt zurück will.weil...(ich muss mal ausholen...)ich bin mit 19 dort weggezogen weil ich dort auch keine schöne kindheit hatte(kinderheim ectr.) und ich auch jung war und ins grossstadtleben wollte.nun sieht es aber anders aus und mich zieht es halt immer mehr zurück dort hin.da auch private dinge sich änderten und ich dort viele freunde von damals wiedergefunden habe...ectr.

desweiteren sagte sie mir,dass ich vor kurzen erst in eine grössere wohnung wollte,da mir meine 32 qm zu klein sind.meine neue wohung in görlitz wäre 3 qm kleiner,was sie auch nicht versteht...darauf sagte ich ihr,dass es ok wäre wenn die wohnung klein bliebe,da ich ja in meiner hier auch blieb.in görlitz würde ich auch keine grössere finden die hartz 4 geeignet wäre...

ich kam mir vor wie bei einem verhör....nun soll ich 16 uhr wieder hin,weil sie sagte,dass sie das nicht allein entscheiden kann und alles nicht verstehen kann....was geht denn hier ab?habe ich keine privatsphäre und rechte mehr?


ich will kein umzugsgeld und auch die neue wohnung ist 30 euro billiger....

kann sie mir den umzug und die neue wohnung ablehnen? :cry:

bitte ich brauche irgendwie jetzt beistand! bin am ende....
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ramona77

Du geniesst das Grundrecht auf Freizügigkeit und keiner kann es Dir verwehren.

Ruf mal hier an

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ramona77
Beiträge: 4
Registriert: 17.06.2010 22:38

Beitrag von Ramona77 »

hallo.ganz lieben dank.ich habe dort angerufen und gute tips bekommen,doch nun habe ich filgendes problem:

ich bekam eine ablehnung,des umzuges,da ich aus privaten gründen umziehe.ich sagte der arge,dass es mir auch nicht um die kosten des umzuges geht.die trage ich allein,da mir meine familie hilft.
es geht mir vielmehr um das wohnungsangebot.der neue vermieter braucht ein schreiben,dass die wohnunf im rahmen des hartz 4 ist.

jetzt will sich keiner dafür zuständig fühlen...die arge leipzig sagt,dass muss die arge görlitz machen.die arge görlitz sagt mir,ich solle mir das bei der arge leipzig holen... :shock:

es steht lediglich im schreiben,dass wenn ich dennoch umziehe,nur die bisherigen kosten übernommen werden,oder sollte die neue wohnung in der miete in den kosten drunter liegen,als meine noch-wohnung.

doch das kann ich doch meinem neuen mieter nicht vorlegen...das reicht dem doch nicht...ich bin echt am verzweifeln...seit 3 tagen hab ich nun schon 16 euro strassenbahn verfahren,wovon ich auch kein cent sehe...und das alles für nichts....

was kann ich denn noch tun?hat jemand bitte einen rat für mich?ich denke,dass ich die wohnung mir bald abschminken kann,denn lange werden die nicht warten.da waren so viele interessenten,da die wohnung so extrem günstig ist... :cry:
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Mh Ramona77,

deine Arge kennt wohl die neuste Höchstrichterliche entscheidung noch nicht!! An deiner Stelle würde ich Wiederspruch einlegen, denn das BSG hat Geurteilt das eben das
dass wenn ich dennoch umziehe,nur die bisherigen kosten übernommen werden,oder sollte die neue wohnung in der miete in den kosten drunter liegen,als meine noch-wohnung.
wurde als unzulässig erachtet.

Das Urteil besagt
Grundsatz der Freizügigkeit verletzt

Der Kläger wandte ein, dass die Berliner Unterkunft nach den Hartz-IV-Regelungen als angemessen gilt. Müssten Arbeitslose bei einem Umzug in eine andere Stadt immer für die höheren Unterkunftskosten selbst aufkommen, würde das bedeuten, dass man immer am günstigen Wohnort bleiben müsse. Dies widerspreche den in der Verfassung geschützten Grundsatz der Freizügigkeit.

Das sah auch der 4. Senat so. Das Jobcenter müsse die vollen Unterkunftskosten zahlen, da die Wohnung in Berlin angemessen sei. Die Behörde dürfe die Unterkunftskosten bei einem Umzug in eine andere Stadt nicht auf die ursprüngliche Miete begrenzen. (apn)

(Aktenzeichen B 4 AS 60/09 R)
Quelle: http://www.derwesten.de/nachrichten/pol ... 57601.html

Das wurde von dort schon vorab veröffentlicht:

BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle -

Internet: http://www.bundessozialgericht.de

Medieninformation Nr. 19/10
Kassel, den 1. Juni 2010

Keine Begrenzung der Unterkunftskosten bei Umzug in ein anderes Bundesland

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... s=0&anz=19

Hoffe das ist Hilfe genug, zur not Anwalt nehmen um deinrecht durchzusetzen.
Bitte beachte, das die zukünftigen Unterkunftskosten den im neuen umfeld gültigen Unterkunftsbedarf( größe/kosten) entsprechen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Ramona77 (und Guten Morgen Ziggi :D )

Natürlich ist Görlitz dafür zuständig Dir deren Angemessenheitsgrenzen zu offenbaren.
Kommst Du beim SB nicht weiter wende Dich an Teamleiter, Beschwerdestelle bzw. Kundenreaktionsmanagement.
Dir muss auf jeden Fall die erfragte Auskunft gegeben werden.

Es gibt da ein neues BSG-Urteil, leider noch nicht im Volltext veröffentlicht, welches hilfreich sein kann.
Lies mal hier die Pressemeldung.

Gruss

Nachtrag:
Hab zu Görlitz Angaben gefunden.
hier auf Seite 17 oder 18 nachlesbar.
Und hier auf Seite 2
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Ramona77
Beiträge: 4
Registriert: 17.06.2010 22:38

Beitrag von Ramona77 »

ich danke euch von herzen für diese super tollen ausschnitte und tipps.doch leider komme ich kein stück weiter und zu allem überl ist jetzt diese tolle billige wohnung weg... :cry: sie haben sich für jemand anderen entschieden,da es zu lange dauerte mit dem amt.
toll....jetzt habe ich ein neues angebot,doch komme wieder kein stück voran...
eine super tolle wohnung 45 qm / 3,82€ km pro qm / 171,90 € kalt und 263,25 € gesamtmiete.

genau nach den richtlinien der kdu görlitz.

doch niemand will mir diese schriftlich bestätigen.sprich,dass das mietangebot der kdu görlitz entspricht und angemessen ist.

wenns so weiter geht,wird dieses super angebot auch bald wieder weg sein. :cry: leipzig verweist mich jedes mal zu görlitz,da leipzig nichts damit zu tun hat und görlitz sagt ich solle es mir von leipzig geben lassen,da ich hier noch mein geld bekomme...ich raste echt bald aus...wenn ich wüsste,wo ich so einen wisch herbekomme,dann würde ich das selbst schreiben...soweit bin ich schon... :evil: ich weiss doch,dass ich diese wohnung bezahlt bekomme...und dass sie im kdu rahmen görlitz ist...doch das genügt halt dem vermieter nicht.er will es halt einfach nur schriftlich bestätigt haben vom amt.das wars...
was kann ich denn noch tun?wenns so weiter geht,sitze ich in paar wochen auf der strasse,weil ich wegen dem amt keine wohnung bekomme in görlitz... :shock:
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Ramona77

Ist wirklich echt zum ausrasten.

Druck Dir die Richtlinien aus, gebe sie dem Vermieter. Dann kann er selber nachlesen das die Wohnung im Rahmen der Angemessenheitsgrenze liegt und er sich keine Sorgen machen braucht das ARGE bei deinem Einzug die Kosten verweigert.

Wenn er Internetzugang hat dann kann er auch selber die Quelle der Richtlinie finden und nachlesen.
Und zwar hier

Hoffentlich ist ihm damit geholfen und er vermietet Dir die gewünschte Wohnung.

Alles Glück der Welt für Dich.

Gruss
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Ziggi
Moderator
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Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

So würde ich agieren:

Den Dienststellenleiter des Amtes in Görlitz um Hilfe bitten,
http://www.arbeitsagentur.de/nn_16820/P ... rlitz.html
Anrufen und um verbindung zum Dierektor/ Dienststellenleiter oder Vorzimmerdame erbitten.
Dort dein anliegen beschreiben und um rat bitten, oder ob Er/Sie dir nicht Fernmündlich eine zusage geben kann.

oder:

Evtl. geht auch den Sozialdezernenten der Stadt Görlitz um rat zu fragen,
http://www.goerlitz.de/buergerportal-de ... blick.html
manchmal geht eine solche Hintertür besser wie die vordertür.

schlimmstenfalls:

Zur not geh zum Sozialgericht und erbitte einstweilige anordnung zum erteilen der erlaubniss.

Gruß und Daumen gedrückt Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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