Anlage EK für Weiterbewilligungsantrag notwendig? (kein EK)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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motorschiff
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Anlage EK für Weiterbewilligungsantrag notwendig? (kein EK)

Beitrag von motorschiff »

Hallo,

mal wieder 'ne kleine Frage:

Ist es notwendig, dem Weiterbewilligungsantrag (WBA) für Hartz IV die Anlage EK (Einkommen) beizufügen, wenn kein Einkommen erzielt wird, und sich hier auch nichts geändert hat?

Ich habe das so gemacht, also nur die zwei Blätter ohne jegliche Anlagen weggeschickt, und im letzten Kasten auf S. 4, wo's heißt "Folgende Anlagen sind dem WBA beigefügt" noch ausdrücklich "keine Anlagen" dazugeschrieben.
Heute kommt der Antrag zurück, mit der Aufforderung, die Ergänzungen (dass eine Anlage EK beiliegt) zu unterschreiben, und die Anlage EK ausgefüllt und unterschrieben mitzuschicken. :evil:
Ich wollte den Sachbearbeiter gleich anrufen, es geht aber niemand ran.

Dabei hatte ich mich am WE beim ausfüllen extra 'schlau gemacht', ob es notwendig ist, oder nicht.:
1. Im Antrag, Abschnitt 4, steht drin
Haben/hatten sie ... Einkommen ...?
Wenn ja, Vorname/n _____________ und füllen Sie bitte für jede Person Anlage EK aus ..."
2. in den FAQ der ARGE:
Anlage EK, 2.: Für jede Person mit Einkommen soll Anlage EK ausgefüllt werden.
3. hab ich mir noch die Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II (BA Alg II - Ausfüllhinweise - 04.2010) runtergeladen, und hier steht ebenfalls:
Zu Abschnitt 4. Angaben zu den Einkommensverhältnissen
(WBA zu Abschnitt 4)
Einkommen Für eine Bedarfsgemeinschaft ist das Einkommen jedes einzelnen Mitgliedes anzugeben Als Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen. Füllen Sie daher bitte bei der Erstbeantragung für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren Anlage EK aus. Wenn Sie die Weiterbewilligung der Leistungen (mit dem WBA) beantragen, genügt es, wenn Sie die Anlage EK für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren ausfüllen, die Einkommen erzielt. ..
Also was ist daran nun falsch zu verstehen? Geht man hier nach "Sicher ist sicher" oder "Doppelt gemoppelt hält besser"? :lol:
Kennen die ihre eigenen Bestimmungen nicht, oder hat da jeder Bearbeiter so seinen Interpretationsspielraum? :?:
Es geht ja wohl auch anders, siehe auch Google-Ergebnisse dazu:
http://www.elo-forum.org/allgemeine-fra ... ge-ek.html
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe ... 26973.html

Egal worum's geht, und egal ob man's richtig oder falsch macht, ARGE steht scheinbar immer für AeRGEr.
Vor zwei Wochen musste ich einem Vorwurf nachgehen, ich hätte mich auf einen offiziellen Vermittlungsvorschlag "mit Rechtsfolgen .." nicht beworben. Ich hatte dort sofort angerufen, erfahren, dass die Stelle schon besetzt ist, und dies der ARGE auch gleich so mitgeteilt. Damit war das für mich erledigt. Knapp zwei Wochen später dann ein Schreiben mit Aufforderung zur Stellungnahme, warum ich mich dort nicht beworben hätte. Ich wusste natürlich noch nicht, dass der Arbeitgeber auch eine Nachricht bekommt, dass er hier einen Bewerber zu erwarten hat, und dass der Arbeitgeber auch eine Rückmeldung an die ARGE macht.
Na gut, ich hatte mir dann eine schriftliche Bestätigung meines Anrufs beim Arbeitgeber von diesem zuschicken lassen, dazu noch einen Einzelverbindungsnachweis von meinem Telefon beigelegt, und konnte das damit abwenden. Waren halt wieder ein paar Stunden zusätzlich, die das gedauert hat.
Aber was, wenn das nicht möglich gewesen wäre?

Seit drei Wochen bin ich außerdem hinter einer Bestätigung für ein bereits im Mai erfolgtes Vorstellungsgespräch her, die ich benötige, um den Antrag für die Fahrtkostenerstattung endlich abschicken zu können. Ich konnte es mir nicht direkt vor Ort abholen, da die Zuständigen dort nicht mit dem Ansprechpartner der Firma identisch sind, die mich dort higeschickt hat, und ich außerdem das Formular dazu, trotz zeitiger Antragstellung, nicht rechtzeitig erhalten hatte.
Trotz mehrere Telefonate, Emails und auch der Zusage, dass es schon unterwegs sei, habe ich bisher noch nichts erhalten. Das waren > 300 km, und wenn ich Pech habe bleibe ich auf den fast 90 Euro für die Bahnfahrt sitzen.
Die Absage ist schon da. :(

OK jetzt reichts glaube ich vorerst, Grüße und danke,

Michi.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo motorschiff,

nimm die anlage EK und schreib groß quer drauf das kein Einkommen erziehlt wird, mache eine kopie und lasse dir den Empfang bestätigen.
Damit hast du dann dem SB genüge getan, den ärger bist du aus dem weg gegangen und wenn du unbedingt möchtest kannst du eben diese Frage beim Beschwerdemanagement der Arbeitsargentur nochmals stellen, also wie es sich mit der Anlage EK verhält und warum das bei deinem SB nicht so gehandhabt wird.
Seit drei Wochen bin ich außerdem hinter einer Bestätigung für ein bereits im Mai erfolgtes Vorstellungsgespräch her, die ich benötige, um den Antrag für die Fahrtkostenerstattung endlich abschicken zu können.
Hierzu möchte ichbemerken, das du den SB darum bitten könntest (schriftlich versteht sich) im rahmen der amtshilfe ( weil eben auf deine Briefe/telefonate sich nichts tut) die bestätigung von Amts wegen erbeten wird, der SB hat da mehr macht gegenüber dem Betrieb.

Gruß Ziggi
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motorschiff
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Beitrag von motorschiff »

Hallo Ziggi,

ich habe den Antrag heute Nachmittag noch 'zuende' ausgefüllt, mit Anlage EK, und weggeschickt. Dazu noch ein Schreiben mit der Frage, warum das notwendig ist, an den Bearbeiter.
Mal sehen, vielleicht kommt eine Antwort. Wenn nicht versuche ich's mal, wie du vorschlägst, über das Beschwerdemanagement.

Was das mit der Fahrkostenerstattung angeht dachte ich mir auch schon selbst, dass ich meinen Sachbearbeiter spätestens nächste Woche, wenn sich immer noch nichts tut, um Rat bitten werde. Hoffentlich bringt das was.
Heute habe ich bei diesem Arbeitgeber nochmal angerufen, ging keiner ran.

Danke, Michi.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Michi,
Was das mit der Fahrkostenerstattung angeht dachte ich mir auch schon selbst, dass ich meinen Sachbearbeiter spätestens nächste Woche, wenn sich immer noch nichts tut, um Rat bitten werde. Hoffentlich bringt das was.
Heute habe ich bei diesem Arbeitgeber nochmal angerufen, ging keiner ran.
mh, ich würde ja mal einen Brief via Einschreiben zu denen senden mit der bitte, das bis spätestens zum .... 2010 eine bestätigung ausgestellt sein sollte.

mit der kopie dieses schreibens mit dem "einlieferungsbeleg" nach Fristablauf beim SB aufschlagen und im Hilfe bitten, dieser ist eigentlich auch dazu angehalten dir zu helfen.


Wegen der Anlage EK:
Du mußt dich ja nicht Beschweren, ich denke das wenn man das ohne Ärger hinbekommt geht das doch auch, kann ja sein, das der SB eine "weisung von oben" hat, der kann dan auch nicht für, macht auch nur seine Arbeit.
Was sinvoll wäre, wenn du beim Beschwerdemanagement der AA nachfragst warum in den Behörden (hier speziell dein Amt) im gegensatz zu den Ausfüllhinweisen die Sachbearbeitung das ausfüllen abverlangt, auch wenn kein Einkommen erzielt wird.
Erbitte höflichst das man dir das erklärt, da dir nicht klar ist, aus welchem Grund hierdurch künstliche verzögerungen eintreten müssen.

So oder so ähnlich würde ich das machen, hierdurch werden dann unsinnige sachen aufgespürt und es kann eine schnellere bessere Bearbeitung erlangt werden.

Gruß Ziggi
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motorschiff
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Beitrag von motorschiff »

mh, ich würde ja mal einen Brief via Einschreiben zu denen senden mit der bitte, ...
OK das hat sich erledigt, heute war's endlich im Briefkasten.
Dabei habe ich heute Nacht nochmal eine Mail hingeschickt, sogar mit dem eingescannten Formular dafür im Anhang.
Wegen der Anlage EK:
Du mußt dich ja nicht Beschweren, ich denke das wenn man das ohne Ärger hinbekommt geht das doch auch, ...
Kein Problem, ich bin nicht von der Art dass ich mich dann noch weiter 'künstlich' aufrege. :) :)
Ich bleibe immer ruhig und gelassen, und werde einfach freundlich anfragen, wenn auf den Brief an den SB keine Antwort kommt.
Als einfacher Bürger hat man wohl sowieso keine Chance, da viel zu ändern. Wenn's so ist ist's halt so, und dann soll's auch so bleiben. :roll: Nur wissen warum würde man es schon gerne. :lol:

Von dem Beschwerdemanagement wusste ich noch nicht, dass es das gibt.
Wie kontaktiert man das? Brief, Mail oder Telefon?

Gruß, Michi.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

guckst du hier:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_157670/ ... ement.html

kann sein, das man dir noch ne zweite Adresse zukommen lässt, dann schreibst du halt den selben Brief ein zweites mal, vioa mail.

Gruß Ziggi
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motorschiff
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Beitrag von motorschiff »

Hallo Ziggi und danke nochmal für den Link. :D

Ich hatte ja die Anlage EK zusammen mit der Frage an den Sachbearbeiter abgeschickt, aber von diesem keine Antwort bekommen. Stattdessen kam die Woche drauf noch die Aufforderung, die Anlage VM (für Vermögen) nachzureichen, zusammen mit einer Auflistung der Kontostände von der Bank, und den Kontoauszügen vom letzten halben Jahr. :lol:

Gut habe ich dann halt auch noch eingereicht, und beim Termin mit dem SB gefragt, warum denn jetzt auch noch die VM-Anlage notwendig wurde. Von der war ja bisher keine Rede. Er meinte, da hätte mich eine Stichprobe erwischt - ok. Und zur Anlage EK sagte er, die wäre grundsätzlich immer mit abzugeben, wegen der zusätzlichen Unterschrift darauf. Naja.

Die Anfrage an die Beschwerdestelle war an die für mich zuständige ARGE weitergeleitet worden, da man keine Unterlagen zu meinem Fall vorliegen habe. Ich bekam dann tatsächlich einen Anruf von einem Mitarbeiter der ARGE, der mir erklärte, dass die Angaben zum Vermögen angefordert wurden, da ich mit mit dem meinigen schon in der Nähe der Grenze bewegen würde, und man sicher gehen wollte, dass ich nicht mittlerweile drüber wäre, was eine Fehlentscheidung zum meinem ALG II-Bescheid zur Folge gehabt hätte.
Ich war offenbar nur ca. 200 Euro darunter - gerade noch Glück gehabt. Dachte die wäre viel höher, aber ich hatte wohl zusätzlich mit dem Vermögen für Altersvorsorge gerechnet. Sowas habe ich nicht.

Und was die Anlage EK angeht, da gab er mir vollkommen Recht:
Diese ist nicht (mehr) notwendig, seit einer Änderung vor gut drei Monaten. Dies steht auch in den aktuellen Ausfüllhinweisen schon richtig drin, bzw. wurde von mir richtig interpretiert.
ABER die Änderung wurde den Sachbearbeitern offenbar noch nicht explizit mitgeteilt, die wussten also noch nichts davon.
Da ich aber aus den aktuellen Hinweisen vom April zitiert hatte, hätte man aber eigentlich draufkommen können, meine ich.
Die Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 kam dann auch noch hinterher.

Er bedankte sich dann auch bei mir, da man erst durch meine Anfrage/Beschwerde gemerkt hatte, dass hier Prozesse und Verfahren zu verbessern wären, und den Bearbeitern die Änderungen noch kommuniziert hätten werden müssen. Dies wird oder wurde nun nachgeholt.

Ich habe jetzt übrigens Arbeit gefunden, zum 19.07., über Zeitarbeit in einem Callcenter.
Am dritten Tag habe ich schon wieder gekündigt, da ich dann noch ein zweites Angebot bekam, etwas besser und vor allem viel näher zum Wohnort. Auch wieder Zeitarbeit.

Gruß, Michi.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Na alles in allem ja eine gute sache geworden :)

Freut mich vor allem das du Arbeit gefunden hast und das sogar in " ausreichender" Menge ;) so das du sie dir sogar aussuchen konntest.

Gruß und viel erfolg weiterhin Ziggi
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Beitrag von motorschiff »

Eines würde mich noch interessieren:

Ein Bekannter von mir, der in einer anderen Stadt wohnt, musste noch nie Kontoauszüge etc. abliefern. Bei mir wird's aber quasi lückenlos kontrolliert.

Warum der Unterschied, wovon hängt das ab?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das liegt im Ermessen des SB ob er diese einsehen möchte. In einigen Kommunen ist das aber dienstanweisung das zu Prüfen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
motorschiff
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Beitrag von motorschiff »

Ahh, ok. Danke.
Wahrscheinlich haben sie bei uns hier weniger zu tun, und somit mehr Zeit sich dem einzelnen Kunden zu widmen. :lol:
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