mal wieder 'ne kleine Frage:
Ist es notwendig, dem Weiterbewilligungsantrag (WBA) für Hartz IV die Anlage EK (Einkommen) beizufügen, wenn kein Einkommen erzielt wird, und sich hier auch nichts geändert hat?
Ich habe das so gemacht, also nur die zwei Blätter ohne jegliche Anlagen weggeschickt, und im letzten Kasten auf S. 4, wo's heißt "Folgende Anlagen sind dem WBA beigefügt" noch ausdrücklich "keine Anlagen" dazugeschrieben.
Heute kommt der Antrag zurück, mit der Aufforderung, die Ergänzungen (dass eine Anlage EK beiliegt) zu unterschreiben, und die Anlage EK ausgefüllt und unterschrieben mitzuschicken.
Ich wollte den Sachbearbeiter gleich anrufen, es geht aber niemand ran.
Dabei hatte ich mich am WE beim ausfüllen extra 'schlau gemacht', ob es notwendig ist, oder nicht.:
1. Im Antrag, Abschnitt 4, steht drin
2. in den FAQ der ARGE:Haben/hatten sie ... Einkommen ...?
Wenn ja, Vorname/n _____________ und füllen Sie bitte für jede Person Anlage EK aus ..."
3. hab ich mir noch die Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II (BA Alg II - Ausfüllhinweise - 04.2010) runtergeladen, und hier steht ebenfalls:Anlage EK, 2.: Für jede Person mit Einkommen soll Anlage EK ausgefüllt werden.
Also was ist daran nun falsch zu verstehen? Geht man hier nach "Sicher ist sicher" oder "Doppelt gemoppelt hält besser"?Zu Abschnitt 4. Angaben zu den Einkommensverhältnissen
(WBA zu Abschnitt 4)
Einkommen Für eine Bedarfsgemeinschaft ist das Einkommen jedes einzelnen Mitgliedes anzugeben Als Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen. Füllen Sie daher bitte bei der Erstbeantragung für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren Anlage EK aus. Wenn Sie die Weiterbewilligung der Leistungen (mit dem WBA) beantragen, genügt es, wenn Sie die Anlage EK für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren ausfüllen, die Einkommen erzielt. ..
Kennen die ihre eigenen Bestimmungen nicht, oder hat da jeder Bearbeiter so seinen Interpretationsspielraum?
Es geht ja wohl auch anders, siehe auch Google-Ergebnisse dazu:
http://www.elo-forum.org/allgemeine-fra ... ge-ek.html
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe ... 26973.html
Egal worum's geht, und egal ob man's richtig oder falsch macht, ARGE steht scheinbar immer für AeRGEr.
Vor zwei Wochen musste ich einem Vorwurf nachgehen, ich hätte mich auf einen offiziellen Vermittlungsvorschlag "mit Rechtsfolgen .." nicht beworben. Ich hatte dort sofort angerufen, erfahren, dass die Stelle schon besetzt ist, und dies der ARGE auch gleich so mitgeteilt. Damit war das für mich erledigt. Knapp zwei Wochen später dann ein Schreiben mit Aufforderung zur Stellungnahme, warum ich mich dort nicht beworben hätte. Ich wusste natürlich noch nicht, dass der Arbeitgeber auch eine Nachricht bekommt, dass er hier einen Bewerber zu erwarten hat, und dass der Arbeitgeber auch eine Rückmeldung an die ARGE macht.
Na gut, ich hatte mir dann eine schriftliche Bestätigung meines Anrufs beim Arbeitgeber von diesem zuschicken lassen, dazu noch einen Einzelverbindungsnachweis von meinem Telefon beigelegt, und konnte das damit abwenden. Waren halt wieder ein paar Stunden zusätzlich, die das gedauert hat.
Aber was, wenn das nicht möglich gewesen wäre?
Seit drei Wochen bin ich außerdem hinter einer Bestätigung für ein bereits im Mai erfolgtes Vorstellungsgespräch her, die ich benötige, um den Antrag für die Fahrtkostenerstattung endlich abschicken zu können. Ich konnte es mir nicht direkt vor Ort abholen, da die Zuständigen dort nicht mit dem Ansprechpartner der Firma identisch sind, die mich dort higeschickt hat, und ich außerdem das Formular dazu, trotz zeitiger Antragstellung, nicht rechtzeitig erhalten hatte.
Trotz mehrere Telefonate, Emails und auch der Zusage, dass es schon unterwegs sei, habe ich bisher noch nichts erhalten. Das waren > 300 km, und wenn ich Pech habe bleibe ich auf den fast 90 Euro für die Bahnfahrt sitzen.
Die Absage ist schon da.
OK jetzt reichts glaube ich vorerst, Grüße und danke,
Michi.