Seite 1 von 1

Umzug

Verfasst: 09.06.2010 09:20
von Aleyna
Hallo

Mein Mann ich und unsere 3 Kinder (17j,15j11j)
haben eine sehr günstige Wohnung bekommen und dürfen auch
mit schriftlicher Genehmigung vom Amt endlich umziehen.

Nun zu meinen Fragen:

Bekommen wir vom Amt Geld für die Renovierungen beider Wohnungen ink.Fussboden ,da keiner in der neuen Wohnung vorhanden ist?

Ebenfalls steht nur ein Herd in der neuen Wohnung.Eine eigene Küche besitzen wir nicht nur einen Kühlschrank.Ist es machbar das die Arge uns eine Küche genehmigt?

Vor einiger Zeit hatten wir mal für Möbel Geld bekommen und uns auch davon so gut wie es ging alles angeschafft.Nun aber ist es so das (neben der Küche) nicht alle Möbel vorhanden sind.WIr bräuchten da noch einen Essplatz und auch eine Schlafcouch da mein Mann und ich nun im Wohnzimmer schlafen müssen.

Damals ist uns das Geld als Darlehen genehmigt worden und man hat uns gleich gesagt das es kein weiteres geben wird.
Kann man trotzdem noch einmal Geld für fehlende Möbel bekommen?
Gibt es ausser der Arge eventuell noch einen Ansprechpartner dafür?
(Caritas oder so?)

Ab August hat mein Mann auch endlich wieder einen Job in Aussicht.
Hilft das dem Amt eventuell bei der Entscheidung uns zu unterstützen oder ist da eher das gegenteil der Fall?

Ich bedake mich für eure Hilfe schon jetzt.

Mfg Aleyna

Verfasst: 09.06.2010 18:32
von Ziggi
Hallo Aleyna,
Bekommen wir vom Amt Geld für die Renovierungen beider Wohnungen ink.Fussboden ,da keiner in der neuen Wohnung vorhanden ist?
Antrag Stellen und abwarten, sollte eigentlich etwas Geld für Tapeten und Farbe geben, aber nur wenn keine da sind, kann sein, das ein Mensch vom Amt sich die gegebenheiten anschauen muß. Könnte im rahmen von ca 20 bis 100€ liegen, ob als Darlehen oder Leistung kann ich gerade nicht sagen.


Ebenfalls steht nur ein Herd in der neuen Wohnung.Eine eigene Küche besitzen wir nicht nur einen Kühlschrank.Ist es machbar das die Arge uns eine Küche genehmigt?
Mh, eine Küche nicht gerade aber einen Unterschrank, eine Spüle mit Unterschrank und einen Hängeschrank, einen Tisch und fünf Stühle sollte sie im Rahmen der Erstausstattung schon genemigen. Auch hier schnellst möglich einen Antrag stellen.


Vor einiger Zeit hatten wir mal für Möbel Geld bekommen und uns auch davon so gut wie es ging alles angeschafft.Nun aber ist es so das (neben der Küche) nicht alle Möbel vorhanden sind.WIr bräuchten da noch einen Essplatz und auch eine Schlafcouch da mein Mann und ich nun im Wohnzimmer schlafen müssen.
Wegen der anschaffung der neu benötigten Möbel ist das so ne sache, ihr hatte ja schon Geld dafür erhalten, da kommt es darauf an ob ihr die Möbel wie beantragt angeschafft hattet oder ob ihr weniger angeschafft habt.
Oh, wenn das Wohnzimmer nicht zu klein ist müsstet ihr mit den jetzigen Möbeln auskommen. Das heist das ihr zur not die Alten Möbel verkaufen und davon neue Möbel anschaffen müsstet.
Wegen dem Darlehen? ich war eigentlich der meinung das hättet ihr im rahmen der Erstausstattung erhalten müssen, es sei denn ihr hattet vorher schon einen Hausstand der nicht durch irgendeinen Notstand verloren ging. Das würde ich persöhnlich später mal überprüfen lassen, also ob das als Darlehen so rechtens war.

Kann man trotzdem noch einmal Geld für fehlende Möbel bekommen?
Ja, kann man, muß nur einen Antrag Stellen und Zwar wegen Erstausstattung der Wohnug ( keine Küche ausser Kühlschrank und vorhandenem Herd/ Schlafcoutch anstatt Bett)
Gibt es ausser der Arge eventuell noch einen Ansprechpartner dafür?
(Caritas oder so?)
Ja, es gibt Caritas, Diakonisches Werk, Möbellager und so weiter, wenn ihr Geld erhaltet, nicht alles Neu anschaffen manchmal ist ein Sekond Hand die Beste lösung. Ihr solltet da mal zu eurem Sozialdezernat der Stadt/ Landkreis gehen und Fragen welche einrichtungen wo sind.
Ab August hat mein Mann auch endlich wieder einen Job in Aussicht.
Hilft das dem Amt eventuell bei der Entscheidung uns zu unterstützen oder ist da eher das gegenteil der Fall?
Da sollte der Arbeitsvermittler oder Fallmanager Unterstützend tätig werden, also wegen Möbilitätszuschuß, Hilfen für den Arbeitgeber, und so,. ihr solltet da mal mit denen reden und euch informieren, noch ist im SGB 2 niedergeschrieben das ihr ein recht auf information habt.

Holt euch mal diese Publikation:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
da Steht das Gesetz und in Frage /Antwort eine aufklärung über das Gesetz

Hoffe das hilft euch etwas weiter

Gruß Ziggi[/url]

Umzug in eine neue Whg!!!

Verfasst: 28.07.2010 17:04
von Caro_88
hallo,

ich habe mir vor ein paar tagen eine sehr schöne kleine Wohnung angeschaut. es ist alles wunderbar es gibt nur einen Harken.
ich kann diese Wohnung nicht als Hauptwohnsitz angeben weil diese in einem Naturschutzgebiet ist und die Ämter das nicht zulassen.
Macht das die Arge mit wenn das mein Zweitwohnsitz ist, und der Hauptwohnsitz bei meinen Eltern.
Ich bin unter 25 jahre.

warte auf viele antworten

Verfasst: 29.07.2010 08:41
von Ziggi
Hallo Caro_88,

du solltest deinen eigenen Fragethread öffnen, ansonsten bekommst du evtl. keien resonanz.

Gruß Ziggi

Ps.: du hast pn