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Nebenkosten

Verfasst: 24.05.2010 09:58
von Mahone
Moins

Also wir Leben in einer Bedarfsgemeinschaft meine Frau hat Arbeit und ich nicht

Meine frage zu den neben kosten ist jetzt :

Wenn ich die Nebenkostenabrechnung bekomme kann ich die beim Amt einreichen oder wird die sofort abgelehnt weil einer von uns beiden Arbeit hat

Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht oder kann Infos darüber geben ? Wie sich das bei Bedarfsgemeinschaften verhält ?

MFG Mahone

Verfasst: 24.05.2010 11:59
von ayumi
Versteh die Frage nicht. Wenn ihr in einer BG lebt und Anspruch auf Leistungen habt, könnt ihr auch die Nebenkostenabrechnung einreichen.
Egal ob Deine Frau arbeitet.

Verfasst: 24.05.2010 20:24
von Ziggi
Hallo Mahone,

die Nebenkostenabrechnung könnt ihr getrost einreichen.

Lediglich bei Strom und Heisswasser wird vom Amt nichts übernommen, das ist in der Regelleistung schon bedacht, zumindest steht das so im Gesetz drinn. Sollte es sich um STrom und/oder Warmwasser handeln und zu viel sein,, dann Darlehen beantragen.
Wie ayumi richtig bemerkt hat, ist es BG und da ist egal ob wer Arbeitet oder nicht.

Gruß Ziggi