Nebenkosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mahone
Beiträge: 41
Registriert: 06.04.2010 12:42

Nebenkosten

Beitrag von Mahone »

Moins

Also wir Leben in einer Bedarfsgemeinschaft meine Frau hat Arbeit und ich nicht

Meine frage zu den neben kosten ist jetzt :

Wenn ich die Nebenkostenabrechnung bekomme kann ich die beim Amt einreichen oder wird die sofort abgelehnt weil einer von uns beiden Arbeit hat

Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht oder kann Infos darüber geben ? Wie sich das bei Bedarfsgemeinschaften verhält ?

MFG Mahone
rüdiger,was ich dir noch sagen wollte:
ich hab im verkackten blecheimer ne verkäxxte shitnachricht von ner fertigen cracknutte gefundn...die sieht aus wie deine schwester obwohl du ja gar keine has eig.lich un soo..
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Versteh die Frage nicht. Wenn ihr in einer BG lebt und Anspruch auf Leistungen habt, könnt ihr auch die Nebenkostenabrechnung einreichen.
Egal ob Deine Frau arbeitet.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Mahone,

die Nebenkostenabrechnung könnt ihr getrost einreichen.

Lediglich bei Strom und Heisswasser wird vom Amt nichts übernommen, das ist in der Regelleistung schon bedacht, zumindest steht das so im Gesetz drinn. Sollte es sich um STrom und/oder Warmwasser handeln und zu viel sein,, dann Darlehen beantragen.
Wie ayumi richtig bemerkt hat, ist es BG und da ist egal ob wer Arbeitet oder nicht.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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