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Umzug - Schwangerschaft - Heirat

Verfasst: 24.05.2010 08:32
von voyage
Hallo,

also bei mir kommen so ziemlich alle Problematiken zusammen... :?
Ich bin alleinerziehend, habe 3 Kinder, 13, 8 und 5 Jahre. Wir wohnen in 3 Zimmern auf 65qm. Ich arbeite als Tagesmutter und erhalte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Ein Umzug in eine größere Wohnung wurde mehrmals abgelehnt. Die Wohnsituation ist sehr schwierig. 2 meiner Kinder sind hochbegabt und bräuchten ihr eigenes Zimmer.

Nun bin ich wieder schwanger. Der Kindsvater ist Asylbewerber in einem anderen Bundesland. Wir wollen dort heiraten, jedoch dauert das alles mit den Papieren etc.

Nun möchte ich natürlich umziehen. Bin noch am Anfang der Schwangerschaft. Wann kann ich umziehen? Kann ich dann gleich 5 oder 6 Zimmer suchen? Ist es richtig, dass meine Sachbearbeiter gar nicht für den Umzug zuständig sind, sondert die Arbeitsvermittler?

Danke für Eure Hilfe :)

Verfasst: 24.05.2010 20:38
von Ziggi
Ohoh voyage,

ist ne verfahrene situation
Nun möchte ich natürlich umziehen. Bin noch am Anfang der Schwangerschaft. Wann kann ich umziehen? Kann ich dann gleich 5 oder 6 Zimmer suchen? Ist es richtig, dass meine Sachbearbeiter gar nicht für den Umzug zuständig sind, sondert die Arbeitsvermittler?
also mit 5 oder 6 Zimmern?? das ist schwierig bis unmöglich.....
Wenn du es schafst, das dein alter SB dir eine genemigung dafür gibt, diese dann noch vom neuen SB (neuer Wohnort) als OK definiert wird... ja dann könnte das funktionieren.

OK, wenn du eine Wohnung findest die im Preis entsprechend niedrig ist, dann sollte das ach gehen, z.B. eine Dachgeschoßwohnung mit schrägen, die könnte da gehen. Ihr habt mit 6 Persohnen etqwa einen anspruch von ca 100m², je nach Bundesland und Stadt wo ihr hinzieht wariiert das aber nochmal, diese m² müssen dann auch noch im Preislichen rahmen liegen und verfügbar sein.
Du siehst alles nicht so einfach, am besten setzt du dich wegen der Neuen Wohnung mit der neuen Sachbearbeitung auseinander, legst denen dar wieso du eine Wohnung dort möchtest und Fragst wie hoch denn die m² und die Miete/Nebenkosten sein dürfen, weitzer solltest du >Fragen ob man dir das Schriftlicuh zukommen lassen kan und ob in der Neuen Stadt eine möglichkeit besteht das man dir bei der Wohnungssuche behilflilch sein kann.
Wenn du viel Glück hast wirst du hilfe erhalten.

Das verzwickte ist, das der Alte SB die genemigun für den Umzug erteilen muß, der neue SB duieses jedoch auch absegnen muß und wenn der neue das nicht tut... dan iss schlecht, der Umzug müsste ja auch gedeckelt werden und das geht nur wenn der alte SB dem Umzug zustimmt, oder du musst um dein recht kämpfen, per Sozialgericht, das könntest du umgehen in dem du dich mit dem Vorgesetzten deine jetzigen SB's auseinandersetz und dem alles erklärst, nachdem deine neue SB (neue Stadt) schon zugestimmt hat.

Hoffe du kommst da durch
Gruß Ziggi

Verfasst: 25.05.2010 06:41
von voyage
Hallo und danke erst mal für Deine Antwort!

Also ich will nicht in eine andere Stadt und möglichst auch nicht in einen anderen Stadtteil.
Da ich als Tagesmutter arbeite, brauche ich eine EG-Wohnung damit ich voll arbeiten kann (Brandschutzgesetz).

Kann mich das JobCenter zwingen mit 6 Personen in 3 Zimmer zu leben? Ist mir klar, dass ich deren Zustimmung benötige, jedoch können sie mir doch in dieser Situation einen Umzug nicht verweigern, oder???