Darf ARGE das Guthaben der Heiz und Nebenkosten einbehalten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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olletina
Beiträge: 1
Registriert: 21.05.2010 17:07

Darf ARGE das Guthaben der Heiz und Nebenkosten einbehalten

Beitrag von olletina »

Hallo zusammen:Ich habe ein Problem mit der ARGE.Es geht um die Heiz und Nebenkostenabrechnung 2009.Ich bewohne eine 36qm grosse Dachgeschosswohnung.Die ARGE zahlt 365,00€ Miete inklusive 85,00€ Nebenkosten.Jetzt kam die Abrechnung und mein Vermieter rechnete aus,das ich ein Guthaben von 79,79€ habe.Habe auch alles in Kopie bei der ARGE eingerecht.Von meinen Leistungen werden mir jeden Monat 10,00€ zur Miete abgezogen.Sonst bekam ich auch immer das Guthaben ausgezahlt.Heute rief mich die SB an und meinte,mir würden von dem Guthaben 9,00€ zustehen.Das kann ich nicht nachvollziehen.Ich hatte schon höheres Guthaben,was mir auch ausgezahlt wurde.Wieso jetzt nicht??Gibt es mal wieder einen neuen Paragraphen?Weiss jemand von Euch ob das rechtens ist,was die ARGE jetzt macht?Habe schon gegoogelt,aber nicht wirklich was gefunden,worauf ich mich berufen könnte.Über Antworten und eventuelle Urteile würde ich mich freuen.Und ich meine,ich hab ja auch extrem gespart an Heizung und Wasser.Echt nur geheizt,wenns nötig war um zu sparen und jetzt das..Wie verhalte ich mich..oder hat die ARGE jetzt wirklich Recht?? Danke für die Antworten
Liebe Grüße und ein schönes WE....Tina :( [/code]
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
lass es Dir schriftlich geben warum denn dieser Betrag einbehalten wird. Da ohne ein Paragrafen worauf sich das bezieht wird schwer sein das nachzuvollziehen, was damit gemeint is.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo olletina

Nur ein schriftlicher Bescheid hat Aussagekraft, mündlich per Telefon ist Quatsch.
Du hast das Recht auf einen verständlichen und nachvollziehbaren Bescheid darüber was Deine SB behauptet. Fordere ihn ein.

Gruss
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