Hallo,
ich bin 24 Jahre alt und habe vor kurzem mein Informatik-Studium abgeschlossen. Ich habe noch nicht in die Kasse eingezahlt, also keinen Anspruch auf ALG1.
Ich wohne noch bei meinen Eltern, mein Vater ist allerdings vor 2 Monaten nach 20 Jahren arbeitslos geworden und bekommt nun ALG1. Das Geld reicht hinten und vorne nicht, er kann mich also auch nicht mehr wirklich unterstützen.
Ich habe schon einige Bewerbungen geschrieben, jedoch ohne Erfolg. Ich war heute beim Jobcenter, die haben mich, da ich ja noch nicht in die Kasse eingezahlt habe auf das "Kommunale Center für Arbeit" verwiesen.
Ich frag mich nun momentan wieviel Sinn das macht mich dort arbeitssuchend zu melden, habe ich überhaupt Anspruch auf ALG2?
Studium abgeschlossen, wohne bei den Eltern, ALG2?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Studium abgeschlossen, wohne bei den Eltern, ALG2?
Anspruch auf Hartz IV bzw. das Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren unter der Voraussetzung, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort Deutschland ist.Ich frag mich nun momentan wieviel Sinn das macht mich dort arbeitssuchend zu melden, habe ich überhaupt Anspruch auf ALG2?
Nur Achtung !!!
Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur
Bedarfsgemeinschaft
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Am bsten gib mal alle Zehlen hier ein...
ALG II Rechner
Würde aber auch mal zur ARGe gehen und mit dem Sachbearbeiter sprechen..
ALG II Rechner
Würde aber auch mal zur ARGe gehen und mit dem Sachbearbeiter sprechen..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.