Studium abgeschlossen, wohne bei den Eltern, ALG2?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Daves
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Studium abgeschlossen, wohne bei den Eltern, ALG2?

Beitrag von Daves »

Hallo,

ich bin 24 Jahre alt und habe vor kurzem mein Informatik-Studium abgeschlossen. Ich habe noch nicht in die Kasse eingezahlt, also keinen Anspruch auf ALG1.
Ich wohne noch bei meinen Eltern, mein Vater ist allerdings vor 2 Monaten nach 20 Jahren arbeitslos geworden und bekommt nun ALG1. Das Geld reicht hinten und vorne nicht, er kann mich also auch nicht mehr wirklich unterstützen.
Ich habe schon einige Bewerbungen geschrieben, jedoch ohne Erfolg. Ich war heute beim Jobcenter, die haben mich, da ich ja noch nicht in die Kasse eingezahlt habe auf das "Kommunale Center für Arbeit" verwiesen.
Ich frag mich nun momentan wieviel Sinn das macht mich dort arbeitssuchend zu melden, habe ich überhaupt Anspruch auf ALG2?
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Re: Studium abgeschlossen, wohne bei den Eltern, ALG2?

Beitrag von DjTermi »

Ich frag mich nun momentan wieviel Sinn das macht mich dort arbeitssuchend zu melden, habe ich überhaupt Anspruch auf ALG2?
Anspruch auf Hartz IV bzw. das Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren unter der Voraussetzung, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort Deutschland ist.

Nur Achtung !!!
Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur
Bedarfsgemeinschaft
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Daves
Beiträge: 2
Registriert: 18.05.2010 11:55

Beitrag von Daves »

Also zählen meine Eltern mit zur Bedarfsgemeinschaft. Mein Vater ist aber wie gesagt seit 2 Monaten arbeitslos und das ALG1 reicht nicht, um mich weiterhin mit zu unterstützen. Gibt es da irgendwelche Regelungen, ab welchen Beträgen man Anspruch auf Unterstützung hat?
Danke für deine Antwort!
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Am bsten gib mal alle Zehlen hier ein...
ALG II Rechner

Würde aber auch mal zur ARGe gehen und mit dem Sachbearbeiter sprechen..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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