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Zuverdienst bei Hartz 4

Verfasst: 09.05.2010 13:05
von Erich
Meine Tochter suchte sich eine Putzstelle für 4 std. am Tag.
Im ersten Monate 14 Tage Verdienst 230 euro, davon wurde ihr 180 euro vom Regelsatz abgezogen.
Im zweiten monat Verdienst 580 euro, der Regalsatz abzug ist seit 2 Monate offen.
auf anfrage Teilte das amt Leverkusen mit das die berechnung bis zu 4 monate dauern kann.

Jetzt meine frage:
1) steht ihr nicht auch von der arge eine schriftliche berechnung monatlich zu?
2) wieviel zuverdienst ist nun anrechtbar?

gruss

Verfasst: 09.05.2010 17:45
von NX650
Hier gibt es Rat!

http://www.arbeitsratgeber.com/hartz-4- ... -0331.html


(Die dort angegebenen Freibeträge verstehen sich zuzüglich der kosten die dir durch/bei der Arbeit enstehen! Fahrtkosten! berufskleidung,etc...)

Verfasst: 09.05.2010 21:55
von Ziggi
auf anfrage Teilte das amt Leverkusen mit das die berechnung bis zu 4 monate dauern kann.

Das würde ich mir verbitten, zur nachberechnung wegen Verdienst hat das Amt lediglich höchstens zwei wochen Zeit, hat mir zumindest das Sozialgericht in Wiesbaden bestätigt ( also, via Urteil) würde der Arge schreiben, das nach abgabe der Verdienstbescheinigung ( bei wechselndem einkommen sogar Monatlich) innerhalb von höchstens vierzehn Tagen, eine nachberechnung geschen sein muss und die differenz per Beschied mitgeteilt sowie im Nächsten Monat abgezogen oder nachgezahlt werden muss ( in meinem Fall war es: Einkommen Januar Gearbeitet, 20. Februar Gehaltsabrechnung und März korrecktubetrag von Februar [Zuflussmonat] erhalten, da Arge immer fiktiv mehr abgezogen hat wie ich an einkommen hatte)

Bei einem Verdienst von 230€ Netto hätte sie einen Grundfreibetrag von 100€, hinzu noch einen Freibetrag von 20% der restlichen 130€= 26€ somit also ein selbstbehalt von 126€, einen abzug der Regelleistung von 104€ und nicht 180€ wäre da angebracht gewesen.

Ich würde sofort einen Überprüfungsantrag mit Wiederspruch einlegen oder das Persöhnliche gespräch suchen, jedoch mit dem Vorgesetzten.

Eine Unterdeckung ist nicht hinzunehmen, sollte die Arge dann immernoch der meinung sein, dann würdeich zum Sozialgericht gehen und dortum Hilfe bitten.

Gruß Ziggi

Verfasst: 10.05.2010 20:01
von Erich
Herzlichen Dank!