Zuverdienst bei Hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Erich
Beiträge: 17
Registriert: 04.03.2007 17:38

Zuverdienst bei Hartz 4

Beitrag von Erich »

Meine Tochter suchte sich eine Putzstelle für 4 std. am Tag.
Im ersten Monate 14 Tage Verdienst 230 euro, davon wurde ihr 180 euro vom Regelsatz abgezogen.
Im zweiten monat Verdienst 580 euro, der Regalsatz abzug ist seit 2 Monate offen.
auf anfrage Teilte das amt Leverkusen mit das die berechnung bis zu 4 monate dauern kann.

Jetzt meine frage:
1) steht ihr nicht auch von der arge eine schriftliche berechnung monatlich zu?
2) wieviel zuverdienst ist nun anrechtbar?

gruss
NX650
Beiträge: 67
Registriert: 11.12.2009 11:25

Beitrag von NX650 »

Hier gibt es Rat!

http://www.arbeitsratgeber.com/hartz-4- ... -0331.html


(Die dort angegebenen Freibeträge verstehen sich zuzüglich der kosten die dir durch/bei der Arbeit enstehen! Fahrtkosten! berufskleidung,etc...)
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

auf anfrage Teilte das amt Leverkusen mit das die berechnung bis zu 4 monate dauern kann.

Das würde ich mir verbitten, zur nachberechnung wegen Verdienst hat das Amt lediglich höchstens zwei wochen Zeit, hat mir zumindest das Sozialgericht in Wiesbaden bestätigt ( also, via Urteil) würde der Arge schreiben, das nach abgabe der Verdienstbescheinigung ( bei wechselndem einkommen sogar Monatlich) innerhalb von höchstens vierzehn Tagen, eine nachberechnung geschen sein muss und die differenz per Beschied mitgeteilt sowie im Nächsten Monat abgezogen oder nachgezahlt werden muss ( in meinem Fall war es: Einkommen Januar Gearbeitet, 20. Februar Gehaltsabrechnung und März korrecktubetrag von Februar [Zuflussmonat] erhalten, da Arge immer fiktiv mehr abgezogen hat wie ich an einkommen hatte)

Bei einem Verdienst von 230€ Netto hätte sie einen Grundfreibetrag von 100€, hinzu noch einen Freibetrag von 20% der restlichen 130€= 26€ somit also ein selbstbehalt von 126€, einen abzug der Regelleistung von 104€ und nicht 180€ wäre da angebracht gewesen.

Ich würde sofort einen Überprüfungsantrag mit Wiederspruch einlegen oder das Persöhnliche gespräch suchen, jedoch mit dem Vorgesetzten.

Eine Unterdeckung ist nicht hinzunehmen, sollte die Arge dann immernoch der meinung sein, dann würdeich zum Sozialgericht gehen und dortum Hilfe bitten.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Erich
Beiträge: 17
Registriert: 04.03.2007 17:38

Beitrag von Erich »

Herzlichen Dank!
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