Wer trägt Kosten???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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krystyna1988
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Wer trägt Kosten???

Beitrag von krystyna1988 »

Hallo, habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung bekommen mit einer deftigen Nachzahlung für das vergangene Jahr. In diesem Jahr habe ich Hartz 4 Zahlung Leistung bekommen... Nun bin ich aber schon seit einem halben Jahr ca. Schülerin und bekomme Bafög... wer bezahlt nun meine Betriebskostenabrechnung?? Wenn doch das Arbeitsamt in diesem jahr dafür zuständig war???

Bitte um Hilfe...
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
wenn jemand zum Zeitpunkt des Antrages auf Übernahme der Nachzahlung von Betriebskosten nicht in Bezug von ALG II steht, werden i.A. tatsächlich diese Nachzahlungen nicht übernommen.


Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
krystyna1988
Beiträge: 2
Registriert: 07.05.2010 16:04

Beitrag von krystyna1988 »

Hallo, die Nachzahlung ist doch aber für den Zeitraum 01/2009 bis 12/2009 in diesem Zeitraum habe ich Leistungen der Arge bekommen... Bzw. waren die zuständig für meine Betriebskosten... bin aber seit 01/2010 nicht mehr bei der Arge... Sind die denn nicht zuständig für diesen Zeitraum???
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
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Beitrag von DjTermi »

Nein,
ein Guthaben hättest Du ja auch behalten dürfen wenn es ein gegeben hätte.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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