Hallo, habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung bekommen mit einer deftigen Nachzahlung für das vergangene Jahr. In diesem Jahr habe ich Hartz 4 Zahlung Leistung bekommen... Nun bin ich aber schon seit einem halben Jahr ca. Schülerin und bekomme Bafög... wer bezahlt nun meine Betriebskostenabrechnung?? Wenn doch das Arbeitsamt in diesem jahr dafür zuständig war???
Bitte um Hilfe...
Wer trägt Kosten???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
wenn jemand zum Zeitpunkt des Antrages auf Übernahme der Nachzahlung von Betriebskosten nicht in Bezug von ALG II steht, werden i.A. tatsächlich diese Nachzahlungen nicht übernommen.
Gruß
wenn jemand zum Zeitpunkt des Antrages auf Übernahme der Nachzahlung von Betriebskosten nicht in Bezug von ALG II steht, werden i.A. tatsächlich diese Nachzahlungen nicht übernommen.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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- Registriert: 07.05.2010 16:04
Nein,
ein Guthaben hättest Du ja auch behalten dürfen wenn es ein gegeben hätte.
ein Guthaben hättest Du ja auch behalten dürfen wenn es ein gegeben hätte.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.