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Gerichtskostenbefreiung

Verfasst: 04.05.2010 21:31
von kettelmaus
Hallo ihr Lieben
Habe heute mit einer Bekannten rumgestritten :roll:
Also es geht sich darum das Sie der Meinung ist das Sie als Hartz 4 Bezieherin in allen angelegenheiten ( Streit mit dem Vermieter) Gerichtskostenbefreit ist.
Ich habe dagegen gesprochen :?
Ich kann doch nicht als Hartz 4 Empfänger ein Gericht in anspruch nehmen wenn ich mit meinem Vermieter im Streit bin und das kostenfrei :roll:
Leute kann mir einer sagen wann ich Gerichtskostenbefreit bin und in welchen angelegenheiten :oops:

GLG Kettelmaus

Verfasst: 05.05.2010 00:37
von DjTermi
Hallo,
dein Bekannte kann ein Beratungsschein holen. Sie muss aber erklären dem Rechtspfleger worum es geht und dieser entscheidet noch bevor dein Anwalt oder ein Gericht etwas dazu sagen kann. Ob ein klage Sinn macht. Wenn der Rechtspfleger der Meinung ist, dass diese Klage unnötig ist, dann bekommst Sie den Beratungsschein auch nicht.
Wenn Sie den Prozeß verliert, muss sie die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen! Klage auf PKH gegen den Staat (z.B. gegen einen Hartz IV-Bescheid) ist ohne Risiko da das Amt nicht anwaltlich vertreten ist. Aber Klage gegen eine Privatperson kann auch für eine Hartz-IV-Empfänger sehr teuer werden.

Verfasst: 05.05.2010 20:35
von kettelmaus
Danke Termi :wink:

Dann lag ich ja doch nicht so falsch :roll: