Brauche dringend Ratschlag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Juslim
Beiträge: 1
Registriert: 03.05.2010 18:34

Brauche dringend Ratschlag

Beitrag von Juslim »

Hallo,

ich habe folgendes problem:

Mein Konto bei der Postbank wurde am 08.04.2010 seitens der Postbank aufgelöst. Dies habe ich allerdings erst bemerkt als ich letzten Freitag (30.04.2010) mein Geld für den Monat Mai abheben wollte (hebe immer gleich alles ab was ich bekomme) und feststellen musste das die Karte nicht mehr funktioniert hat. Am Schalter wurde mir dann gesagt das die Postbank mich oft angeschrieben hat, ich aber nie reagiert hätte und deswegen sei das Konto aufgelöst wurden. Es stellte sich dann heraus das die Bank noch meine alte Adresse hatte und die Post nie bei mir angekommen ist, weswegen ich auch nicht reagieren konnte.

Nun war ich heute Morgen bei der ARGE und wollte mir mein Geld dort per Kassenautomat auszahlen lassen. Die nicht unbedingt freundliche Sachbearbeiterin hat mir aber sofort klargemacht das sie ohne ein Kündigungsschreiben der Bank (welches ich nicht habe da die Post ja nie bei mir angekommen ist) nichts auszahlen könne. Dazu gab sie mir noch eine "Veränderungsmitteilung" die ich ausfüllen soll damit ich das Geld ab nächsten Monat per Scheck erhalte.

Ich also direkt zur Bank, nach einem Kündigungsschreiben gefragt. Der nette Herr am Schalter meinte das müsse beantragt werden und man würde es mir dann innerhalb von 7 Tagen per Post zu meiner neuen, richtigen Adresse zukommen lassen. Auf meine Frage, ob er mir wenigstens ein kleinen Einzeiler oder ähnliches, a lá "Hiermit bestätigen wir dass das Konto von Herrn XYZ von uns aufgelöst wurde" , musste er mich leider enttäuschen und sagte das dies nicht gehen würde da er es in seinem System nicht mehr einsehen kann was mit dem konto los ist (naja klar, es existiert ja auch gar nicht mehr?).

Also habe ich jetzt die böse Vermutung, das es offenbar nichts bringen wird wenn ich morgen wieder zur ARGE gehe und der Sachbearbeiterin nur die "Veränderungsmitteilung" ausgefüllt zurückgebe und sage das ich das Kündigungsschreiben der Bank nachreiche. Ich werde mein Geld also nicht bekommen bevor ich dieses Kündigungsschreiben der Bank habe?

Gibt es nicht irgendeinen anderen Weg um an mein Geld zu kommen? Hat hier evtl. jemand einen guten Tip oder Ratschlag wie ich morgen bei der ARGE vorgehen soll um doch noch ohne längeres Warten mein Geld zu bekommen? Das wäre wirklich sehr nett, denn ich habe keinen Cent mehr in der Tasche und weiss nicht wie ich die nächsten Tage ohne Geld über die Runden kommen soll.

Vielen dank schonmal,

mfg Juslim
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
hier würde ich nach ein Vorschuss mit dem Teamleiter oder Fallmanager Reden. Grundsätzlich ist aber die Gewährung eines Vorschusses eine Ermessensentscheidung der zuständigen ARGE. Dies ergibt sich aus § 42 SGB I. Jedoch ist, wenn ein entsprechender Antrag des Bezugsberechtigten vorliegt, eine Ermessensreduktion auf Null möglich; das heißt, dass bei Beantragung und entsprechender Begründung der ARGE gar keine andere Wahl mehr bleibt, als dem Antrag entsprechend einen Vorschuss zu gewähren.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten