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Fahrtkostenzuschuss Ermessenssache?

Verfasst: 30.04.2010 14:25
von ich_bin_neu_hier_28
Hallo ich habe ab kommenden Mittwoch die Chance auf Arbeit, bei einer Zeitarbeitsfirma, egal erstmal besser als nix.

Bekomme ich die Fahrtkosten von der Arge erstattet bzw. einen Fahrtkostenzuschuss?

Zum Fall Die ZA sitzt in Ort A und meine zuständige Arge in Ort B. Der Einsatzort liegt in Ort A, also auch da wo die ZA ihren Sitz hat. Ich müsste im Monat rund 1200 Kilometer (Hin und Rücktour fahren). Durch das etwas komplizierte Schichtsystem im Ort A gestaltet sich eine Fahrgemeinschaft als etwas schwierig

Von der ZA gibts nix an Fahrgeld, so hat man es mir gesagt.

Gibt es sowas wie Wiedereinstiegsgeld noch als Anreiz, dass man wieder Arbeit hat?

Verfasst: 30.04.2010 15:45
von DjTermi
§ 53 SGBIII
Mobilitätshilfen
(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.

(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen
3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für

a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),

b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),

Verfasst: 30.04.2010 16:03
von ich_bin_neu_hier_28
danke termi also wieder mal eine kann leistung....und zur wiedereingliederung kanns tu mir nix sagen?
befristet? 6 monate? auch wieder eine kann leistung?

Verfasst: 30.04.2010 16:13
von DjTermi
Für Alg2 Empfänger die sich selbstständig machen gibt es ein Einstiegsgeld..

Verfasst: 30.04.2010 16:28
von ich_bin_neu_hier_28
achso ich dachte dies gibts auch für hartz 4 empfänger, 6 monate lang, die zurück in einen job finden mit einer sozialpflichtigen beschäftigung