Fahrtkostenzuschuss Ermessenssache?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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ich_bin_neu_hier_28
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Fahrtkostenzuschuss Ermessenssache?

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

Hallo ich habe ab kommenden Mittwoch die Chance auf Arbeit, bei einer Zeitarbeitsfirma, egal erstmal besser als nix.

Bekomme ich die Fahrtkosten von der Arge erstattet bzw. einen Fahrtkostenzuschuss?

Zum Fall Die ZA sitzt in Ort A und meine zuständige Arge in Ort B. Der Einsatzort liegt in Ort A, also auch da wo die ZA ihren Sitz hat. Ich müsste im Monat rund 1200 Kilometer (Hin und Rücktour fahren). Durch das etwas komplizierte Schichtsystem im Ort A gestaltet sich eine Fahrgemeinschaft als etwas schwierig

Von der ZA gibts nix an Fahrgeld, so hat man es mir gesagt.

Gibt es sowas wie Wiedereinstiegsgeld noch als Anreiz, dass man wieder Arbeit hat?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

§ 53 SGBIII
Mobilitätshilfen
(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.

(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen
3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für

a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),

b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ich_bin_neu_hier_28
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Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

danke termi also wieder mal eine kann leistung....und zur wiedereingliederung kanns tu mir nix sagen?
befristet? 6 monate? auch wieder eine kann leistung?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Für Alg2 Empfänger die sich selbstständig machen gibt es ein Einstiegsgeld..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ich_bin_neu_hier_28
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Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

achso ich dachte dies gibts auch für hartz 4 empfänger, 6 monate lang, die zurück in einen job finden mit einer sozialpflichtigen beschäftigung
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