Hallo ich habe ab kommenden Mittwoch die Chance auf Arbeit, bei einer Zeitarbeitsfirma, egal erstmal besser als nix.
Bekomme ich die Fahrtkosten von der Arge erstattet bzw. einen Fahrtkostenzuschuss?
Zum Fall Die ZA sitzt in Ort A und meine zuständige Arge in Ort B. Der Einsatzort liegt in Ort A, also auch da wo die ZA ihren Sitz hat. Ich müsste im Monat rund 1200 Kilometer (Hin und Rücktour fahren). Durch das etwas komplizierte Schichtsystem im Ort A gestaltet sich eine Fahrgemeinschaft als etwas schwierig
Von der ZA gibts nix an Fahrgeld, so hat man es mir gesagt.
Gibt es sowas wie Wiedereinstiegsgeld noch als Anreiz, dass man wieder Arbeit hat?
Fahrtkostenzuschuss Ermessenssache?
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§ 53 SGBIII
Mobilitätshilfen
(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.
(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen
3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),
b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),
Mobilitätshilfen
(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.
(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen
3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),
b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Für Alg2 Empfänger die sich selbstständig machen gibt es ein Einstiegsgeld..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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