Müssen die Sachbearbeiter sich auch an Datenschutz halten?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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WaschBär
Beiträge: 1
Registriert: 25.04.2010 10:06

Müssen die Sachbearbeiter sich auch an Datenschutz halten?

Beitrag von WaschBär »

Hallo,

ich habe mehrere Fragen und hoffe auf mithilfe.
Seit dem wir auf die Hilfe vom Amt angewiesen sind, gibt es nur ärger.
Es fing damit an, dass die Sachbearbeiterin von meinem Freund für 2 Monate die Regelsätze gestrichen hat, mit der Begründung:
Ich habe mit dem ehemaligen Chef von Ihrem Freund telefoniert und der sagte mir, dass ihr Freund wegen Eigenverschulden gekündigt worden ist.
Das stimmt gar nicht. wir haben da direkt den Widerspruch eingelegt.

Danach kam die Aufforderung wir sollten an einer Maßnahme teilnehmen.
Dies konnten wir nicht, da wir zu diesem Termin eine Gerichtsverhandlung hatten und ich kurze Zeit später Sozialdient ableisten musste.
Dann bekam ich eine Sanktion.
Die Sanktion sah so auf, dass wir Lebensmittelgutscheine bekommen habe und 276 EUro für die Miete selbst aufbringen müssen. 124 EUro wurde dann vom Amt ´übernommen wurde - die Gesamtmiete beläuft sich auf 400 Euro. Die ausstehende Miete sollte ich dann von meinem Kindergeld zahlen und aus einer sehr geringfügigen Beschäftigung da bekomme ich unter 100 Euro.
Am Telefon sagte uns eine Frau die den Widerspruch bearbeitet, dass es nicht so schlimm sei einmal nicht die Miete zu bezahlen.

Die Begründung für die Sanktion sagte sie, dass man die Gerichtsverhandlung hätte verschieben können und die Sozialstunden hätte man nach der Maßnahme ableisten können.

Nun komme ih zu meinem eigentlichen Problem:
Unsere Sachbearbeiterin ruft beim Arbeitsamt an um Auskunft zu bekommen, wann und ob mein Freund beim Arbeitsamt war.
Unsere Sachbearbeiterin ruft bei dem Arbeitgeber von meinem Freund an
- geringfügige Beschäftigung - wann und wie viel mein Freund diesen Monat an Lohn gezahlt wird.
Darf unsere Sachbearbeiterin das, darf sie überall anrufen und Auskunft bekommen?
Ich habe nichts vor der Sachbearbeiterin zu verstecken, aber es geht einfach um´s Prinzip.
Ich hätte ihr Bescheinigungen ausgehändigt wie z.b. Lohnabrechnungen etc.

Auf jeden Fall kommen wir nicht mehr mit unserer Sachbearbeiterin klar, weil die uns angedroht hat, dass wir durch die Gerichtsverhandlung eine Sanktion bekommen und die wird das durchsetzen das es zu 100 Prozent ist und das ha sie dann auch durchgezogen.

Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Mithilfe.

Liebe Grüße
Melanie
Ringotube
Beiträge: 23
Registriert: 30.01.2009 12:56

Beitrag von Ringotube »

hallo waschbär

Habt da ja ne echt eklige SB.
Schau mal in Dein Postfach ( pn )

Gruß
Powerreptile
Beiträge: 110
Registriert: 02.01.2007 22:11

Beitrag von Powerreptile »

Durch die Gerichtsverhandlung darf die keine Sanktionen auferlegen,den wenn man zu einer Gerichtsverhandlung nicht erscheint wird man vorgeführt.Die Sozialstunden hätte man aber absprechen müssen mit dem zuständigen Sozial Dienst damit Du die in Deiner Freizeit machen kannst,nach Deiner Maßname.,Sonnabends oder Sonntag

mfg
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Anrufen darf die SB schon. Warum auch nicht? Die Frage ist ja wohl eher, ob die anderen die Auskünfte einfach so rausgeben dürfen.

Und mal ehrlich. Wieso hindert eine Gerichtsverhandlung daran, eine Maßnahme zu machen?
Bei jeder Maßnahme hat man auch die Möglichkeit, entschuldigt zu fehlen.
Selbst wenn sie am ersten Tag einer Maßnahme ist, kann man das doch abklären.
Und wie schon geschrieben wurde, auch Sozialstunden kann man entsprechend legen.
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