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Wieviele Stellen darf ich ablehnen?

Verfasst: 25.04.2010 08:07
von sindy
Hallo und guten morgen,
ich habe mal eine frage ich hatte ein Stellenangebot (Nebenjob165€) von der Arge zugeschickt bekommen, hatte mich jedoch nicht dort beworben.Nun soll ich eine Stellungsnahme schreiben wieso und weshalb.

Nun meine Frage wieviele Stellenangebote darf man ablehnen?

danke schonmal für antworten

Verfasst: 25.04.2010 10:55
von Ringotube
Hallo

Erstmal musst Du Dich auf alle Stellennagebote die Du von der Arge bekommst Bewerben!!
Warum willst Du denn Angebote ablehnen?
Bist Du U25 ?
Hast Du eine EGV unterzeichnet?
Welchen Ausbildungs Beruf hast Du?

Aber schau mal in Dein Persönliches Postfach ( PN )

Re: Wieviele Stellen darf ich ablehnen?

Verfasst: 25.04.2010 13:09
von ayumi
sindy hat geschrieben: Nun meine Frage wieviele Stellenangebote darf man ablehnen?
Gar keins. Ausser wenn es irgendwie Sittenwidrig ist oder man es aus gesundheitlichen oder moralischen Gründen nicht machen kann. Aber auch dann darf man sich nicht einfach nicht bewerben, sondern muss das mit dem SB abklären.
Einfach nicht bewerben ohne triftigen Grund, bedeutet meist Sanktionen.

Re: Wieviele Stellen darf ich ablehnen?

Verfasst: 25.04.2010 17:56
von Corica
sindy hat geschrieben:Hallo und guten morgen,
ich habe mal eine frage ich hatte ein Stellenangebot (Nebenjob165€) von der Arge zugeschickt bekommen, hatte mich jedoch nicht dort beworben.Nun soll ich eine Stellungsnahme schreiben wieso und weshalb.

Nun meine Frage wieviele Stellenangebote darf man ablehnen?

danke schonmal für antworten
du darfst alles ablehnen !
mußt aber damit rechnen das sie dein geld sperren.
LG dieter

Verfasst: 25.04.2010 18:38
von Mahone
Bei ALG I braust du keine begründung

Bei ALG II musst du schon nen triftigen Grund haben

Verfasst: 26.04.2010 01:55
von DjTermi
Bei ALG I braust du keine begründung
Wie Bitte ?
ALG I drohen bis zu 3 Monate Leistungssperre
Bei ALG II musst du schon nen triftigen Grund haben
Bei Personen über 25: drei Monate 30% des Regelsatzes

Frage ist, was hast Du beim Amt angegeben wieviel Stunden Du arbeiten möchtest/kannst ?!?

Verfasst: 26.04.2010 13:28
von Mahone
DjTermi hat geschrieben:
Bei ALG I braust du keine begründung
Wie Bitte ?
ALG I drohen bis zu 3 Monate Leistungssperre

Was das Amt nicht weis macht es nicht heiß !

Bei ALG 2 musst du ja alles aufschreiben Wo du was hingeschickt hast also nen Nachweis

Verfasst: 26.04.2010 13:56
von ayumi
Mahone hat geschrieben: Was das Amt nicht weis macht es nicht heiß !
Sie hat das Stellenangebot aber vom Amt zugeschickt bekommen und sich nicht beworben.

Also weiss es das Amt sehr wohl :lol:.

Verfasst: 26.04.2010 14:09
von Mahone
Ok dann hab ich nix gesagt :)

*Brillemalputzen**augenwisch*