Einladung ARGE! WARUM???
Verfasst: 23.04.2010 22:26
Hallo,
Folgender Fall ist bei mir nun aufgetreten:
Bin seit der Geburt meines Kindes vor Drei Jahren Alleinerziehend. In der Elternzeit habe ich ALGII bezogen. Seit diesem Jahr Januar 10 habe ich einen Teilzeitjob und beziehe anteilig leider noch ALGII.
Der Vater meines Sohnes und mein Freund hat eine eigene Wohnung-sprich ist woanders gemeldet.(längere Vorgeschichte)
Vor Drei Tagen klingelte es an der Tür. Eine Frau wollte mich sprechen. Mein Freund sagte ihr das ich arbeiten bin ( durch die Fernsprecheinrichtung ) An dem Morgen musste er auf unseren Sohn aufpassen wg.Krankheit.
Heute ( Drei Tage später ) bekomme ich eine Einladung von der ARGE.
Grund:
"aus der bisherigen Bearbeitung Ihrer Akte haben sich noch leistungsrechtliche Fragen ergeben".
Warum? Es liegt dort doch alles vor. Es hat sich, ausser die Arbeit nichts verändert.
Wollen die mir jetzt anhängen, das ich mit meinem Freund zusammen lebe?
Was kann ich machen, wenn das der Grund ist? Wie gegen vorgehen?
Danke für Eure Antworten.
Folgender Fall ist bei mir nun aufgetreten:
Bin seit der Geburt meines Kindes vor Drei Jahren Alleinerziehend. In der Elternzeit habe ich ALGII bezogen. Seit diesem Jahr Januar 10 habe ich einen Teilzeitjob und beziehe anteilig leider noch ALGII.
Der Vater meines Sohnes und mein Freund hat eine eigene Wohnung-sprich ist woanders gemeldet.(längere Vorgeschichte)
Vor Drei Tagen klingelte es an der Tür. Eine Frau wollte mich sprechen. Mein Freund sagte ihr das ich arbeiten bin ( durch die Fernsprecheinrichtung ) An dem Morgen musste er auf unseren Sohn aufpassen wg.Krankheit.
Heute ( Drei Tage später ) bekomme ich eine Einladung von der ARGE.
Grund:
"aus der bisherigen Bearbeitung Ihrer Akte haben sich noch leistungsrechtliche Fragen ergeben".
Warum? Es liegt dort doch alles vor. Es hat sich, ausser die Arbeit nichts verändert.
Wollen die mir jetzt anhängen, das ich mit meinem Freund zusammen lebe?
Was kann ich machen, wenn das der Grund ist? Wie gegen vorgehen?
Danke für Eure Antworten.