Einladung ARGE! WARUM???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Angelone
Beiträge: 2
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Einladung ARGE! WARUM???

Beitrag von Angelone »

Hallo,

Folgender Fall ist bei mir nun aufgetreten:

Bin seit der Geburt meines Kindes vor Drei Jahren Alleinerziehend. In der Elternzeit habe ich ALGII bezogen. Seit diesem Jahr Januar 10 habe ich einen Teilzeitjob und beziehe anteilig leider noch ALGII.
Der Vater meines Sohnes und mein Freund hat eine eigene Wohnung-sprich ist woanders gemeldet.(längere Vorgeschichte)

Vor Drei Tagen klingelte es an der Tür. Eine Frau wollte mich sprechen. Mein Freund sagte ihr das ich arbeiten bin ( durch die Fernsprecheinrichtung ) An dem Morgen musste er auf unseren Sohn aufpassen wg.Krankheit.

Heute ( Drei Tage später ) bekomme ich eine Einladung von der ARGE.
Grund:
"aus der bisherigen Bearbeitung Ihrer Akte haben sich noch leistungsrechtliche Fragen ergeben".
Warum? Es liegt dort doch alles vor. Es hat sich, ausser die Arbeit nichts verändert.
Wollen die mir jetzt anhängen, das ich mit meinem Freund zusammen lebe?

Was kann ich machen, wenn das der Grund ist? Wie gegen vorgehen?

Danke für Eure Antworten.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Angelone

Ob die Vorladung im direkten Zusammenhang mit der ominösen Besucherin zusammenhängt weiss man nicht.

Grundsätzlich gilt das Überfälle äh Hausbesuche vom Ermittlungsdienst vorher angemeldet werden müssen, andernfalls besteht eh keine Verpflichtung die "Herrschaften" in seine Wohnung zu lassen. Denn nur durch persönliches Erscheinen kann jemand einen Eindruck/Verdacht bekommen ob ausser Dir noch jemand in der Wohnung ständig lebt.

Nimm also zum Termin eine Begleitung mit, dann fühlst Du Dich sicherer und wirst gegenüber eventuell auftretenden Verdächtigungen (von wegen ungemeldetes Zusammenleben) nicht in die Enge getrieben.
Wenn der Freund das Kind wegen Krankheit beaufsichtigen musste weil kein Kindergarten möglich dann ist das ein ganz normaler Vorgang den keiner verbieten kann.

Gute Besserung für den Kleinen

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
einfach erst mal hin gehen es muss doch nicht hinter jedem Brief Böse absicht hinterstecken.
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Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Angelone
Beiträge: 2
Registriert: 23.04.2010 21:26
Wohnort: Kassel

Beitrag von Angelone »

Die Zusammenhänge sind schon doof. erst klingelt es an der Tür,man will mich sprechen....normalerweise fragt man ja wann ich zu erreichen bin und wenn jemand weiss wo ich wohne und wie ich heisse,hat man doch dann auch eine Tel.-Nr. um dann etwas zu besprechen, oder?Und dann so ein Brief.....

Ich habe leider zu viele Erfahrungsberichte gelesen, wo die ARGE nicht gerade freundlich mit Leuten umgeht. Ob Schuldig oder nicht.

Ich werde auf jedenfall eine Begleitung mitnehmen und hoffen, das solche Behauptungen nicht im Raum stehen.
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