sehr wichtig.........kann mir jetzt was passieren..

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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marco ohz
Beiträge: 2
Registriert: 21.04.2010 13:32
Wohnort: ohz

sehr wichtig.........kann mir jetzt was passieren..

Beitrag von marco ohz »

hallo..

ich habe eine wichtige frage...!

ich habe ein jahr lang mit einer frau in einer wg gewohnt. dann habe ich ein schreiben bekommen ,das ich mit ihr in einer eheähnlichen gemeinschaft lebe....

ich und sie haben es unterschrieben das wir nicht in einer eheähnlichen gemeinschaft leben sondern in einer wg....

wir haben die wg aufgelöst und jetzt hab ich und sie eine eigene wohnung....

wenn wir jetzt aber trotzdem zusammen sind kann man mir denn betrug oder so vorwerfen und gegen mich forderungen erheben....

es hat mir nämlich einer vorgeworfen das ich leistungen erschlichen hätte

danke für alle antworten
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo,

hattet ihr euer Zusammenleben als WG denn beim Amt gemeldet?
Wem gehörte die Wohnung und habt ihr Mietkosten vom Amt bekommen?

Jetzt hat jeder eine eigene Wohnung?
marco ohz
Beiträge: 2
Registriert: 21.04.2010 13:32
Wohnort: ohz

antwort

Beitrag von marco ohz »

ja es war als wg beim amt gemeldet.!

sie war der hauptmieter und ich untermieter.!

sie ist berufstätig und ich bekomme harz vier..und habe die miete in höhe von 300 euro bekommen..!

ja wir wohnen jetzt getrennt....jeder hat seine eigene wohnung.!

bitte weiter antworten

danke schonmal
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo marco ohz

Wenn man sich erst dann ineinander verliebt wenn man nicht mehr als WG sondern in getrennten Wohnungen lebt ist es für Aussenstehende nahezu unmöglich nachzuweisen das Amor´s Pfeil schon vorher traf.


Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
NX650
Beiträge: 67
Registriert: 11.12.2009 11:25

Beitrag von NX650 »

Es geht ja im grunde darum dass deine Wg- Mitbewohnerin/ die Frau/ Partnerin/ Lebensgefährtin, bei vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft, dir gegenüber Unterhaltspflichtig wäre!

Um diesem Vorwurf der eheähnlichen Gemeinschaft aus dem Weg zu gehen, habt ihr euch daraufhin wohnraum-mäßig getrennt!
Du beziehst nun voll HartzIV und Miete für deine eigene Wohnung und deine Frau/Freundin /Lebenspartnerin kann Ihr ganzes Einkomen behalten!

Wenn ihr jetzt allerdings (wieder oder doch) zusammen seid und du wahrscheinlich auch noch die meißte Zeit bei ihr verbringst oder ihr die meißte zeit über zusammen seid, kann das bei einigen Leuten schon zu solchen Reaktionen und Äußerungen kommen! Verständlich, da ihr jetzt wahrscheinlich weit mehr Geld zur Verfügung habt, als so manche Familien die hart für ihr Geld - UND FÜR DEIN HARTZ IV GELD -
arbeiten müssen und dann am Monatsende weit weniger Geld übrig haben als ihr!
Emotional/moralisch gesehen haben die Leute aus ihrer Sicht recht, die euch dann, wenn es so wie geschildert sein sollte, "Schmarotzertum" vorwerfen! Und so ein Verhalten wäre und ist auch nicht gerade förderlich für ein stressfreies Zusammenleben der HartzIVler und der arbeitenden Bevölkerung, die das(euer) Hartz IV Geld ja erwirtschaften muss!!

Rechtlich gesehen, kann euch keiner zwingen zusammenzuziehen, zusammen zu leben, oder eine eheähnliche Gemeinschaft einzugehen oder zu gründen!
Oder ist ein Kind unterwegs?
Dann wird es natürlich schwer eine eheähnliche Gemeinschaft abzuleugnen.

Oder gibt es da zeitliche oder andere Vorgaben, ab wann eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, oder wann nicht?

Oder doch? Sehe ich das falsch? Wer gibt Gewissheit?

Ziggi was sagst Du dazu?
Du hast doch den juristischen background!!

Ich hoffe ich konnte das Thema so emotionslos wie nur möglich behandeln! Nicht dass mir jemand Neid vorwift!
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