hoffe das es mein problem nicht schon gab und ich leider kein zeit habe zu suchen mach ich mal fix was neues auf.. sry

also ich habe eine vollzeitstelle auf sylt bekommen, unbefristet und auch schon eine wohnung dort gefunden und möchte das auch länger als wie nur zur saison machen da dies möglich ist.
ich wohne in dresden, und möchte meine jetzige wohnung aber als erstwohnung behalten und die andere wohnung bei sylt als zweitwohnsitz. ich war bis ende februar auch in vollzeitarbeit aber es war zu kurz um alg I zu bekommen deshalb wieder ALGII.
jetzt wollte ich wissen, da ich für die wohnung in sylt auch kaution und miete zahlen muss bei anmietung, ob mir das amt die kaution und die erste miete als darlehn übernehmen kann oder sogar muss?! trotz das ich die wohg hier behalte, weil vom gehalt wenn ich dort arbeite kann ich mir beide wohnung leisten und will nicht komplett da hoch ziehen, da man die kosten für zweitwohnsitz ja auch steuerlich absetzen kann.
also meine frage kann oder muss das amt die kosten übernehmen?
oder sollte man einfach sagen "man zieht um" in anführungsstrichen und dann hintenrum die whg in dresden bzw die erstwohnung doch zu behalten aber die kosten für den "umzug und die kaution" zu bekommen?!
bitte dringendn um hilfe, da das arbeitsverhältniss in 2 wochen beginnt und ich ja wenn ich die möglichkeit habe das alles noch beantragen muss und die das auch fix machen müssen.
danke euch riesig für eure hilfe mfg
rene fischer