Zweitwohnsitz DRINGEND

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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fischjung
Beiträge: 1
Registriert: 21.04.2010 08:49

Zweitwohnsitz DRINGEND

Beitrag von fischjung »

hallo an alle,

hoffe das es mein problem nicht schon gab und ich leider kein zeit habe zu suchen mach ich mal fix was neues auf.. sry ;)

also ich habe eine vollzeitstelle auf sylt bekommen, unbefristet und auch schon eine wohnung dort gefunden und möchte das auch länger als wie nur zur saison machen da dies möglich ist.
ich wohne in dresden, und möchte meine jetzige wohnung aber als erstwohnung behalten und die andere wohnung bei sylt als zweitwohnsitz. ich war bis ende februar auch in vollzeitarbeit aber es war zu kurz um alg I zu bekommen deshalb wieder ALGII.

jetzt wollte ich wissen, da ich für die wohnung in sylt auch kaution und miete zahlen muss bei anmietung, ob mir das amt die kaution und die erste miete als darlehn übernehmen kann oder sogar muss?! trotz das ich die wohg hier behalte, weil vom gehalt wenn ich dort arbeite kann ich mir beide wohnung leisten und will nicht komplett da hoch ziehen, da man die kosten für zweitwohnsitz ja auch steuerlich absetzen kann.

also meine frage kann oder muss das amt die kosten übernehmen?
oder sollte man einfach sagen "man zieht um" in anführungsstrichen und dann hintenrum die whg in dresden bzw die erstwohnung doch zu behalten aber die kosten für den "umzug und die kaution" zu bekommen?!

bitte dringendn um hilfe, da das arbeitsverhältniss in 2 wochen beginnt und ich ja wenn ich die möglichkeit habe das alles noch beantragen muss und die das auch fix machen müssen.

danke euch riesig für eure hilfe mfg

rene fischer
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fischjung

Beantrage die Kostenübernahme wegen Umzug zur Arbeitsaufnahme und wie du das dann mit den Kosten für die Zweitwohnung stemmst ist Dir überlassen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
NX650
Beiträge: 67
Registriert: 11.12.2009 11:25

Beitrag von NX650 »

NA DA MUSST DU JA MASSIG VERDIENEN WENN DU DIR 2 WOHNSITZE LEISTEN KANNST!
Das Geld für die zwei Mieten musst du aber auch erstmal verdienen, bevor du etwas absetzen kannst!
Dein zu versteuerndes Einkommen wird nur minimiert!! und zwar wenn voraussetzungen erfüllt sind nur in Höhe der Miete!
Du brauchst dafür dann keine Steuern zahlen, erarbeiten musst du die Miete aber selbst! Und auch die Kosten für eventuelle heimfahrten usw!
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