hallo
wollte nur eine info geben ich habe diabetis typ 1 insulinpflichtig..hatte letztes jahr einen mehrbedarf gestellt im februar 2009..dieser wurde abgelehnt aufgrund der empfehlung des deutschen vereins
es folgte widerspruch und klage die sich bis heute hinzog....mir wurde nun der mehrbedarf zuerkannt lt dem urteil vom verfassungsgericht 09.02.10....das anträge gestellt werden können die nicht nur einmalige zahlungen beinhalten..dazu zählt auch der mehrbedarf bei chronischer krankheit.....ich bekomm sogar von antragstellung februar 2009 die nachzahlung lt dem schreiben vom sozialgericht
wer also auch mehrbedarf benötigt aufgrund chronischer krankheit sollte diesen stellen
lieben guß
knolli
Mehrbedarf
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
das freut mich für Dich, aber immer dran denken, dass sind vorm Sozialgericht alles Einzelfall-Entscheidungen. In einen anderen Ort mit andrem Richter könnte das auch nach hinten losgehen.
Gruß
das freut mich für Dich, aber immer dran denken, dass sind vorm Sozialgericht alles Einzelfall-Entscheidungen. In einen anderen Ort mit andrem Richter könnte das auch nach hinten losgehen.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.