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Betriebskosten Guthaben Zurückzahlen und trotzdem Anrechnung

Verfasst: 15.04.2010 17:03
von Bilal1979
Hi Leute,

ich formulier die Frage kurz und knapp :wink:

Hab n BK-Guthaben von 417,04€ bekommen...

will des selbstverständlich anstandslos ans Amt zurückzahlen, weil die es ja auch bezahlt haben...

nun aber sagte n Kumpel von mir, dass die mir des irgendwie trotzdem anrechnen werden, obwohl sich meine Miete dadurch auch nicht gemindert hat :shock:

wollte nur wissen ob des stimmt oder nicht?!?

weil fänd des scho wenn :x

kann mir einer darauf ne antwort geben? wenns geht BITTE net in Amtsdeutsch :lol:

Schoma riesen THX für die antworten

Gruß Bilal

Verfasst: 15.04.2010 18:26
von Melinde
Hallo Bilal1979

Das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird in den folgenden Monaten Deine KdU mindern, es wird weniger für Wohnung & Co von ARGE bezahlt. Die Differenz musst Du aus dem Guthaben ausgleichen.
Dein Kumpel hat also richtiges gesagt und du brauchst nicht extra eine Überweisung zu ARGE machen.

Gruss

Verfasst: 15.04.2010 19:03
von Bilal1979
Hi Melinde,

THX für deine schnelle Antwort :)

dass bedeutet also im Klartext ich brauche das Geld nicht zurückzugeben, sondern es wird mir 1:1 angerechnet oder?

Kann ma es eigentlich net trotzdem zurückgeben? Dann wäre doch dann im Normalfall alles beim alten und die ARGE müsst sich net extra streß machen ums nochma zu berechnen oder?

Verfasst: 15.04.2010 19:25
von Melinde
Hallo Bilal1979

Dein Vorschlag das Guthaben an ARGE einfach in einem Rutsch zurückzuzahlen ist zwar nachvollziehbar weil es für Dich Jacke wie Hose ist weil Geld sowieso nicht behalten werden kann aber Deine Kommune ist für die KdU zuständig und nicht der Bund als Kostenträger.
Wenn Du also das Geld zurückzahlst gibt es nur Kuddelmuddel und womöglich läuft die Kommune der BA ihrem Geld hinterher.
Kommunen sind wegen der ausplündernden Bundespolitik eh Pleite, warum alsp deren Zinsbelastung weiter in die Höhe treiben.

Abgesehen davon ist die Anrechnungsregelung auf die KdU in den Folgemonaten schon im SGB II so geregelt.

Gruss