Mal eineFrage wegen der EGV
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Mal eineFrage wegen der EGV
Hallo
Ich hab mich ja geweigert meine neue EGV zu unterschreiben.Meine Frage ist jetzt was passiert eigentlich wenn sich die Arge nicht dran halten tut.
In der letzten stand drin.
Die Arge verpflichtet sich.. mir mir Stellenangebote zukommen zu lassen.Da kam nicht ein Angebot.
Die Arge verpflichtet sich..Mir bis ende März einen Euro Shop,Umschulung oder ähnliches zu besorgen.Heute ist der 14.04.2010.
Als ich meinen Fallmanager drauf ansprach hat der nur die Schulter gezuckt und wollte das ich die neue Unterschreibe..Wenn ich was nicht einhalte bekomme ich eine Kürzung der Bezüge.Was kann passieren.
mfg
Ich hab mich ja geweigert meine neue EGV zu unterschreiben.Meine Frage ist jetzt was passiert eigentlich wenn sich die Arge nicht dran halten tut.
In der letzten stand drin.
Die Arge verpflichtet sich.. mir mir Stellenangebote zukommen zu lassen.Da kam nicht ein Angebot.
Die Arge verpflichtet sich..Mir bis ende März einen Euro Shop,Umschulung oder ähnliches zu besorgen.Heute ist der 14.04.2010.
Als ich meinen Fallmanager drauf ansprach hat der nur die Schulter gezuckt und wollte das ich die neue Unterschreibe..Wenn ich was nicht einhalte bekomme ich eine Kürzung der Bezüge.Was kann passieren.
mfg
Hallo,
Tritt dein SB mal auf die Füße
Sie kann auch nur die Stellen anbieten, die auf dem Markt zur Verfügung stehen. Sie kann auch nicht mehr machen, als dass sie wie Du auch sucht.Die Arge verpflichtet sich.. mir mir Stellenangebote zukommen zu lassen.Da kam nicht ein Angebot
Grundsätzlich hast Du das Recht auf Weiterbildung/Umschulung.Die Arge verpflichtet sich..Mir bis ende März einen Euro Shop,Umschulung oder ähnliches zu besorgen.Heute ist der 14.04.2010
Tritt dein SB mal auf die Füße
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Leider bist Du nicht alleine auf diese grossen ungerechten Welt..Ich finde doch auch immer stellen wo ich mich bewerben kann,ob es natürlich klappt ist eine andere Frage.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wie diesen Satz wohl die x Millionen Arbeitslosen mit Eingliederungsvereinbarung finden, die sich monatlich auf x Stellen bewerben sollenSie kann auch nur die Stellen anbieten, die auf dem Markt zur Verfügung stehen. Sie kann auch nicht mehr machen, als dass sie wie Du auch sucht.
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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Na also
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.