EGV
Verfasst: 12.04.2010 09:24
Guten Morgen liebe Leute -
ich komme gerade vom Termin mit meinem SB zwecks neuer EGV zurück und bin ziemlich durcheinander - es wäre schön wenn ich hier konkrete Hilfe und Antworten auf meine Fragen erhalten würde.
Zuerst schildere ich kurz den Sachverhalt:
1) der SB machte einen Riesenalarm als ich mit einem Beistand auftauchte - er meinte, dass sei nicht nötig. Ich verwies af § 13 Abs 4 SGB X und den Umstand, dass ich mich bei meiner letzten EGV ziemlich unter Druck gesetzt gefühlt hatte und diese quasi unter Zwang unterschrieben hätte.
2) Ok er willigte ein und hatte die EGV schon vorbereitet ???? - ich solle unterschreiben und gut wärs. Darin steht, ich solle 5 Bewerbungen monatlich abgeben, würde pro Bewerbung via Mail 0,50 Euro erhalten, würde mich auch für den 2.ten Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wäre bundesweit vermittelbar und solle an jeglicher Trainingsmaßnahme die mir angeboten würde teilnehmen.
3) Fakt ist, ich habe seit ) Monaten einen Minijob, bin 53 Jahre, und gesundheitlich nicht auf der Höhe. Ein entsprechendes Attest, welches meine verminderte Vermittlungsfähigkeit nachweist, habe ich vorgelegt. Ich bat darum dies in der EGV aufzunehmen - der SB lehnte das ab. Bezüglich der Erstattung der Bewerbungskosten in Höhe von 0,50 Euro pro nachgewiesener Bewerbung fragte ich nach in welcher Form der Nachweis zu erfolgen hätte. Der SB verlangte den kompletten AUsdruck einer jeden Bewerbung. Mein Einwand das dass teuerer als 50 Cent werden würde wurde ignoriert - es sein nicht sein Problem. Ich fragte warum nicht pauschal 5,00 Euro pro Bewerbung gezahlt werden würden bis die maximale Summe von 260,00 Euro pro Jahr erreicht werde - seine Antwort: die gebe es nur bei schriftlichen Bewerbungen. Ich frage mich ernsthaft wo der Unetrschied ist - wenn ich jede Bewerbung ausdrucke komme ich auf 3 Seiten pro Bewerbung.....???!!!!!
Lange Rede kurzer Sinn - der SB verlangte das ich die EGV unterschreiben solle - ich bat um 1 Tag Bedenkzeit. Der wurde abgelehnt - ich solle sofort unterschreiben - ansonsten würden meine Bezüge um 30 % gekürzt und ich müsse mit weiteren Sanktionen rechnen.
Ich habe die EGV nicht unterschrieben - weiß ehrlich gesagt aber nicht was genau ich jetzt machen soll und habe Angst.
Ich bitte um sachdienliche Hinweise wie ich mich jetzt verhalten soll.
Vielen Dank im Voraus und allen einen besserern Start in die Woche.
ich komme gerade vom Termin mit meinem SB zwecks neuer EGV zurück und bin ziemlich durcheinander - es wäre schön wenn ich hier konkrete Hilfe und Antworten auf meine Fragen erhalten würde.
Zuerst schildere ich kurz den Sachverhalt:
1) der SB machte einen Riesenalarm als ich mit einem Beistand auftauchte - er meinte, dass sei nicht nötig. Ich verwies af § 13 Abs 4 SGB X und den Umstand, dass ich mich bei meiner letzten EGV ziemlich unter Druck gesetzt gefühlt hatte und diese quasi unter Zwang unterschrieben hätte.
2) Ok er willigte ein und hatte die EGV schon vorbereitet ???? - ich solle unterschreiben und gut wärs. Darin steht, ich solle 5 Bewerbungen monatlich abgeben, würde pro Bewerbung via Mail 0,50 Euro erhalten, würde mich auch für den 2.ten Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wäre bundesweit vermittelbar und solle an jeglicher Trainingsmaßnahme die mir angeboten würde teilnehmen.
3) Fakt ist, ich habe seit ) Monaten einen Minijob, bin 53 Jahre, und gesundheitlich nicht auf der Höhe. Ein entsprechendes Attest, welches meine verminderte Vermittlungsfähigkeit nachweist, habe ich vorgelegt. Ich bat darum dies in der EGV aufzunehmen - der SB lehnte das ab. Bezüglich der Erstattung der Bewerbungskosten in Höhe von 0,50 Euro pro nachgewiesener Bewerbung fragte ich nach in welcher Form der Nachweis zu erfolgen hätte. Der SB verlangte den kompletten AUsdruck einer jeden Bewerbung. Mein Einwand das dass teuerer als 50 Cent werden würde wurde ignoriert - es sein nicht sein Problem. Ich fragte warum nicht pauschal 5,00 Euro pro Bewerbung gezahlt werden würden bis die maximale Summe von 260,00 Euro pro Jahr erreicht werde - seine Antwort: die gebe es nur bei schriftlichen Bewerbungen. Ich frage mich ernsthaft wo der Unetrschied ist - wenn ich jede Bewerbung ausdrucke komme ich auf 3 Seiten pro Bewerbung.....???!!!!!
Lange Rede kurzer Sinn - der SB verlangte das ich die EGV unterschreiben solle - ich bat um 1 Tag Bedenkzeit. Der wurde abgelehnt - ich solle sofort unterschreiben - ansonsten würden meine Bezüge um 30 % gekürzt und ich müsse mit weiteren Sanktionen rechnen.
Ich habe die EGV nicht unterschrieben - weiß ehrlich gesagt aber nicht was genau ich jetzt machen soll und habe Angst.
Ich bitte um sachdienliche Hinweise wie ich mich jetzt verhalten soll.
Vielen Dank im Voraus und allen einen besserern Start in die Woche.