EGV

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Sentinel7
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EGV

Beitrag von Sentinel7 »

Guten Morgen liebe Leute -

ich komme gerade vom Termin mit meinem SB zwecks neuer EGV zurück und bin ziemlich durcheinander - es wäre schön wenn ich hier konkrete Hilfe und Antworten auf meine Fragen erhalten würde.
Zuerst schildere ich kurz den Sachverhalt:

1) der SB machte einen Riesenalarm als ich mit einem Beistand auftauchte - er meinte, dass sei nicht nötig. Ich verwies af § 13 Abs 4 SGB X und den Umstand, dass ich mich bei meiner letzten EGV ziemlich unter Druck gesetzt gefühlt hatte und diese quasi unter Zwang unterschrieben hätte.

2) Ok er willigte ein und hatte die EGV schon vorbereitet ???? - ich solle unterschreiben und gut wärs. Darin steht, ich solle 5 Bewerbungen monatlich abgeben, würde pro Bewerbung via Mail 0,50 Euro erhalten, würde mich auch für den 2.ten Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wäre bundesweit vermittelbar und solle an jeglicher Trainingsmaßnahme die mir angeboten würde teilnehmen.

3) Fakt ist, ich habe seit ) Monaten einen Minijob, bin 53 Jahre, und gesundheitlich nicht auf der Höhe. Ein entsprechendes Attest, welches meine verminderte Vermittlungsfähigkeit nachweist, habe ich vorgelegt. Ich bat darum dies in der EGV aufzunehmen - der SB lehnte das ab. Bezüglich der Erstattung der Bewerbungskosten in Höhe von 0,50 Euro pro nachgewiesener Bewerbung fragte ich nach in welcher Form der Nachweis zu erfolgen hätte. Der SB verlangte den kompletten AUsdruck einer jeden Bewerbung. Mein Einwand das dass teuerer als 50 Cent werden würde wurde ignoriert - es sein nicht sein Problem. Ich fragte warum nicht pauschal 5,00 Euro pro Bewerbung gezahlt werden würden bis die maximale Summe von 260,00 Euro pro Jahr erreicht werde - seine Antwort: die gebe es nur bei schriftlichen Bewerbungen. Ich frage mich ernsthaft wo der Unetrschied ist - wenn ich jede Bewerbung ausdrucke komme ich auf 3 Seiten pro Bewerbung.....???!!!!!

Lange Rede kurzer Sinn - der SB verlangte das ich die EGV unterschreiben solle - ich bat um 1 Tag Bedenkzeit. Der wurde abgelehnt - ich solle sofort unterschreiben - ansonsten würden meine Bezüge um 30 % gekürzt und ich müsse mit weiteren Sanktionen rechnen.

Ich habe die EGV nicht unterschrieben - weiß ehrlich gesagt aber nicht was genau ich jetzt machen soll und habe Angst.

Ich bitte um sachdienliche Hinweise wie ich mich jetzt verhalten soll.

Vielen Dank im Voraus und allen einen besserern Start in die Woche.
leben und leben lassen
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Sentinel7,
ich komme gerade vom Termin mit meinem SB zwecks neuer EGV zurück und bin ziemlich durcheinander - es wäre schön wenn ich hier konkrete Hilfe und Antworten auf meine Fragen erhalten würde.
Zuerst schildere ich kurz den Sachverhalt:
soweit OK, ich verstehe nur nicht was der Beistand gemacht hat, also wärend der Unterhaltung,?

In Punkt 2 und 3 schreibst du, das der SB sich nicht hat beirren lassen, somit die EGV nicht verhandelt hat und dich erneut unter Druck setzen wollte. Finde es gut, das du die EGV mitgenommen hast um sie in Ruhe zu studieren, Frage mich allerdings ob das ne Begleitpersohn oder ein Beistand war. Der unterschied ist, der Beistand hat kenntniss vom Recht und greift auch in das Gespäch ein, eine Begleitung ist lediglich wegen der Beweislast dabei und hört zu.

So, nun zum eigentlichen thema, der EGV:
5 Bewerbungen monatlich abgeben, würde pro Bewerbung via Mail 0,50 Euro erhalten, würde mich auch für den 2.ten Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wäre bundesweit vermittelbar und solle an jeglicher Trainingsmaßnahme die mir angeboten würde teilnehmen.
Wie lange bist du Arbeitslos?
Fakt ist, ich habe seit ) Monaten einen Minijob, bin 53 Jahre, und gesundheitlich nicht auf der Höhe.
An deiner Stelle würde ich diese EGV auch nicht Unterschreiben,vielmehr würde ich nun eine eigene EGV aufsetzen.

Darin sollte stehen, das die IFK der ARGE Monatlich mindestens 5 Arbeitsplatzangebote zu deinen Handen sendet, diese auch auf deinen Beruf oder fähigkeiten bezogen sind und auf deine einschränkung rücksicht nehmen.
Ferner die Arge die je Bewerbung, die von deiner seite mit oder ohne Vermittlungsvorschlag geschrieben werden, 5€ Bewerbungskostenpauschale an dich angewiesen werden.

So, nun würde ich diesen Brief unter Zeugen(auf Kopie des Briefes vom Zeugen bestätigt das eben das Original in Briefumschlag gesteckt und per Einschreiben abgesendet wurde) eintüten und via Einschreiben ab zur ARGE. Eine Kopie des ganzen, und ein gedächnissprotokoll des Termins von dir und deiner Begleitung, eine kopie der vorgeschlagenen EGV, würde ich nunn an den/die Leiter/in der ARGE senden mit der bitte der kanntnisname und eventueller dienstanweisung dem SB gegenüber sich an geltendes Recht zu halten.

Sollte eine Sanktion von 30% wirklich stattfinden, lege sofort wiederspruch ein, gehe mit allen schriftstücken zum SG und bitte um einstweiligen Rechtsschutz.

Solange die EGV nicht einwandfrei rechtens ist, musst du sie nicht Unterschreiben. Das recht scheint auf deiner seite, somit solltest du auch diese EGV in einer Beratungsstelle prüfen lassen, hier die Adressen:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Dort wird dir geholfen, solltest jedoch den ganzen vorgang sofern vorhanden mitbringen und dort alles schildern.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Ferner die Arge die je Bewerbung, die von deiner seite mit oder ohne Vermittlungsvorschlag geschrieben werden, 5€ Bewerbungskostenpauschale an dich angewiesen werden.

das wirst Du wohl evtl. nicht durch bekommen, da nur noch die Tatsächlichen kosten erstattet werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
rme
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Beitrag von rme »

Die 0,50€ für eine Onlinebewerbung, ist das eine sog. "Kannleistung"!
Ich meine, muss die Arge die Kosten übernehmen, oder "kann" die Arge die Kosten dafür übernehmen, wenn sie gnädig ist!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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Mahone
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Beitrag von Mahone »

Also wie ich mir diesen Antrag geholt habe wurde mir gesagt nur schriftliche Bewerbung bezahlt werden für Onlinebewerbungen gibt es keinen cent mehr.

Also denke ich mal ist ein Kannleistung !!
rüdiger,was ich dir noch sagen wollte:
ich hab im verkackten blecheimer ne verkäxxte shitnachricht von ner fertigen cracknutte gefundn...die sieht aus wie deine schwester obwohl du ja gar keine has eig.lich un soo..
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

in diesen Fall ist es keine Kann-Leistung. Die Kostenübernahme für Bewerbungen werden schriftlich in der EGV vereinbart und muß somit von der ARGE getragen werden...
bezüglich Emails nachfragen, aber wenn Du eh ein Inet hast, ist es unötig; finde ich.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Komme gerade vom Termin. Die nette Dame hat von sich aus erklärt, das es hier 5€ pro Bewerbung gibt. Egal ob schriftlich oder online. So unterschiedlich ist das also.

LG
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Sentinel7

Blöde Sache wenn es trotz Beistand dermassen rechtswidrigen Umgang mit Dir gab, hattet ihr keine Vorbesprechung? Ist immer besser alle Eventuallitäten vorher und eine darauf abgestimmt entsprechende Reaktion zu planen.

Gegenentwurf zur EGV schreiben, alle Leistungen von ARGE auflisten und wie andere schon schrieben verfahren.
Fördern und Fordern ist die Devise und das Fördern muss noch genauer ausformuliert in diese EGV.

Viel Erfolg

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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