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Frage zu Wohnungsgrösse und Miete!

Verfasst: 10.04.2010 06:08
von mami
Hallo an alle!!
Ich suche eine Wohnung.Weiss aber nicht genau wie gross sie sein darf und wie hoch die Miete sein darf .
Gibt es im Internet eine Seite wo ich das nachlesen kann.Ich weiss nur das es fast überall anders ist.
Betrifft Baden-Württenberg ,Stadt Land und Bayer Stadt Land .
Wohne in BW Land wenn ich nach BY ziehen möchte und was finde muss ich vorher in BY aufs Amt oder reicht es bevor ich unterschreibe.
Es ist verzwickt alles im Umkreis von 10 km.
Gibt es eigentlich noch Wohnungen ohne Maklerprovision?
Gibt es nicht die Möglichkeit das jemand die Maklerprovision übernimmt?
Bedanke mich schon im voraus für die Antworten.
LG Uli mami
Hab was vergessen .Muss nächste Woche jeden Tag in eine Klinik ,gibt es die Möglichkeit vorher Fahrgeld zu bekommen.?

Verfasst: 10.04.2010 07:52
von Mahone
hallo mami

guckst du hier Link

ich hoffe das hilft dir weiter :)

Verfasst: 10.04.2010 11:17
von Ziggi
Hallo mami,

versuxche mal kurz zu Antworten:1)
Ich suche eine Wohnung.Weiss aber nicht genau wie gross sie sein darf und wie hoch die Miete sein darf .
Gibt es im Internet eine Seite wo ich das nachlesen kann.
JA, hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
2)
Hab was vergessen .Muss nächste Woche jeden Tag in eine Klinik ,gibt es die Möglichkeit vorher Fahrgeld zu bekommen.?
eher nein, man wird dich auf den Regelsatz verweisen, nur wenn du einen "Taxischein" vom Arzt hast,
kann dir die KV die kosten zum teil erstatten. Aber probieren kann man es.

Grüsse Ziggi

Verfasst: 21.05.2010 16:10
von Juon
Hallo

Ich möchte umziehen und habe auch eine Wohnung gefunden. Sie ist kanpp 50 qm gross und würde (noch) 350€ kosten. Mein jetziger Vermieter sagte mir, ich soll eine Bonitätsprüfung vom Amt besorgen, da ich Aufstockung bekomme (bin Geringverdiener).

Steht mir die Wohnung zu oder könnte das Amt nein sagen?! :?

Verfasst: 21.05.2010 21:57
von Melinde
Hallo Juon

Wenn Du uns verrätst in welcher Region / Stadt / Gemeinde Du die wohnung gefunden hast könnte man weiterhelfen.

Wohnungsangemessenheit wird nicht bundesweit entschieden sondern kann jede Region / Stadt / Gemeinde eigenständig festlegen da sie auch die Kosten trägt.

Gruss

Verfasst: 22.05.2010 10:44
von Juon
Ich komme aus Brandenburg, Frankfurt (Oder) um genau zu sein. :)

Verfasst: 22.05.2010 21:11
von Melinde
Hallo Juon

Schau mal in die SGB II Verwaltungsvorschriften von Frankfurt (Oder)

hier findbar.

Gruss

Verfasst: 23.05.2010 17:02
von Juon
Vielen Dank Melinde :D

Also habe ich das richtig verstanden, dass der Preis pro qm keine 5,11€ überschreiten darf? Ich liege nämlich bei 4,72 pro qm.

Verfasst: 14.06.2010 00:53
von Juon
Mal ein Wort zu den Verwaltungsvorschriften:

Nach wochenlangem Kampf habe ich letztlich ein OK bekommen für meine neue Wohnung. Nur leider achtet das Amt nicht auf die Verwaltungsvorschriften. Es ist denen völlig egal ob man sich noch in dem Rahmen der Quadratmeterzahl oder dem Preis pro Quadratmeter befindet. Es ist dem Amt egal, ob man für die Umzugskosten allein aufkommen will.

Ich musste trotz Arbeit um diesen neuen Wohnraum betteln und regelrecht zu Kreuze kriechen und Rede und Antwort stehen. Ich habe Schichten eingebusst, die mir ersatzlos gestrichen wurden.

Frechheit ist das :evil:
Wozu solche Vorschriften wenn ihnen keinerlei Beachtung geschenkt wird?!