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Wichtige Frage...steige nicht mehr durch....

Verfasst: 09.04.2010 14:59
von holla57
Hallo!
Ich bin schwanger und wohne momentan noch bei meinem besten freund.
dort habe ich kein eigenes zimmer(schlafe auf dem sofa),dass weiß das amt auch.
Nun brauche ich mehr ruhe und möchte auch eine eigene Wohnung haben.
Beim amt wurde mir gesagt,dass ich mir ab der 13.woche schon eine wohnung für mich und mein Kind suchen kann.
Eine gute Freundin ist auch schwanger und sie sagt,dass eine wohnung erst im 6.Monat genemigt wird.

Wann kann ich denn nun eine Wohnung suchen,die für mich und mein Kind sein soll?

Danke für eure Antworten!

Lg
Pia :D

Verfasst: 09.04.2010 15:24
von holla57
kann mir keiner helfen? :shock:

Verfasst: 09.04.2010 16:07
von DjTermi
Hallo Pia,
innerhalb von 20 Minuten eine Antwort zu bekommen ist nicht gewährt !

deine Schwangerschaft stellt einen s.g. schwerwiegenden Grund nach § 22 Absatz 2a SGB II dar.
Stell also unverzüglich den entsprechenden schriftlichen Antrag zur Übernahme von angemessenen Kosten für eine eigene Wohnung.
Des weiteren kannst du auch einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Haushaltsgeräten stellen. Rechtsgrundlage § 23 Absatz 3.1 SGB II.

Selbstverständlich wird man dich im Zusammenhang mit ALGII auf den Dir persönlich zustehenden Unterhalt durch den Kindsvater verweisen, sowie nach Geburt des Kindes auf den entsprechenden Kindsunterhalt durch den Kindsvater.


Gruß