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1 € Job als Überganslösung

Verfasst: 01.04.2010 17:41
von TobiDel
Moin, Moin,

Ich habe vor zwei Monaten meine erste Ausbildung abgebrochen. Habe inzwischen auch schon einen neuen Ausbildungsplatz, doch die Ausbildung fängt erst am 1.09. an. Zur Zeit beziehe ich Harz 4 und verbringe die meiste Zeit bei der Feuerwehr in der ich Ehrenamtlich tätig bin.

Da ich dort sehr viele Sachen erledige kam so die frage auf ob ich nicht aus der Sache einen 1 € Job machen kann. Weil so hätte ich ein paar Euro zusätzlich in der Tasche und alle hätten was davon.

Meine fragen sind jetzt:

Ist das überhaupt möglich das ich von unserem Förderverein oder von der Feuerwehr selber, als 1 Euro Jober eingestellt werde oder gibt es da irgendwelche regelungen von der Agentur für Arbeit.

Wie sehen die Vorgaben von der Agentur für Arbeit dabei aus?


Mit freundlichen Grüßen
Tobi

Verfasst: 01.04.2010 18:27
von Ziggi
Hallo TobiDel,
Ist das überhaupt möglich das ich von unserem Förderverein oder von der Feuerwehr selber, als 1 Euro Jober eingestellt werde oder gibt es da irgendwelche regelungen von der Agentur für Arbeit.
JA,
die Feuerwehr kann, wie jeder "Gemein"nütziger Verein 1@Jobber einstellen, muss dieses aber Vertraglich mit der Argentur für Arbeit im vorfeld abklären, das sollte dann auch euer Vorstand tun. Dabei ist zu beachten, das es keinesfalls eine Arbeitsstelle löscht oder ersetzt! Den rest werden die von der ARGE deinem Feuerwehrvorstand dann schon erklären.

Die Feuerwehr könnte dich aber auch in einem 400€ Arbeitsverhältniss einstellen, fände ich sinnvoller, da du dann davon ( bei 400€ ) 160€ Selbstbehalt hättest und der Staatsseckel nicht weiter damit gebeutelt wird.( dazu musst du verstehen, das für einen 1€Job der e"g"V Gelder bekommt, damit er diesen 1€Jobber einstellt, zumindest ist das üblich) Dieses Arbeitsverhältniss von vorneherein bis August dann ist wohl alles paletti.

Gruß und Frohes Osterfest Ziggi