1 € Job als Überganslösung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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TobiDel
Beiträge: 1
Registriert: 01.04.2010 17:22
Wohnort: Delmenhorst

1 € Job als Überganslösung

Beitrag von TobiDel »

Moin, Moin,

Ich habe vor zwei Monaten meine erste Ausbildung abgebrochen. Habe inzwischen auch schon einen neuen Ausbildungsplatz, doch die Ausbildung fängt erst am 1.09. an. Zur Zeit beziehe ich Harz 4 und verbringe die meiste Zeit bei der Feuerwehr in der ich Ehrenamtlich tätig bin.

Da ich dort sehr viele Sachen erledige kam so die frage auf ob ich nicht aus der Sache einen 1 € Job machen kann. Weil so hätte ich ein paar Euro zusätzlich in der Tasche und alle hätten was davon.

Meine fragen sind jetzt:

Ist das überhaupt möglich das ich von unserem Förderverein oder von der Feuerwehr selber, als 1 Euro Jober eingestellt werde oder gibt es da irgendwelche regelungen von der Agentur für Arbeit.

Wie sehen die Vorgaben von der Agentur für Arbeit dabei aus?


Mit freundlichen Grüßen
Tobi
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo TobiDel,
Ist das überhaupt möglich das ich von unserem Förderverein oder von der Feuerwehr selber, als 1 Euro Jober eingestellt werde oder gibt es da irgendwelche regelungen von der Agentur für Arbeit.
JA,
die Feuerwehr kann, wie jeder "Gemein"nütziger Verein 1@Jobber einstellen, muss dieses aber Vertraglich mit der Argentur für Arbeit im vorfeld abklären, das sollte dann auch euer Vorstand tun. Dabei ist zu beachten, das es keinesfalls eine Arbeitsstelle löscht oder ersetzt! Den rest werden die von der ARGE deinem Feuerwehrvorstand dann schon erklären.

Die Feuerwehr könnte dich aber auch in einem 400€ Arbeitsverhältniss einstellen, fände ich sinnvoller, da du dann davon ( bei 400€ ) 160€ Selbstbehalt hättest und der Staatsseckel nicht weiter damit gebeutelt wird.( dazu musst du verstehen, das für einen 1€Job der e"g"V Gelder bekommt, damit er diesen 1€Jobber einstellt, zumindest ist das üblich) Dieses Arbeitsverhältniss von vorneherein bis August dann ist wohl alles paletti.

Gruß und Frohes Osterfest Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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