Seite 1 von 1
hartz4 beim Finanzamt angeben?
Verfasst: 01.04.2010 11:21
von schelly2000
Hallo, bin als Kleinunternehmer selbstständig und lebe mit mit meinem Sohn zusammen der in der Lehre ist. Beziehen ein teil hartz4.
Nun die Frage ? muß ich beim Finanzamt (Steuererklärung) hartz4 angeben.
bedanke mich für eure antwort.
Verfasst: 01.04.2010 11:29
von DjTermi
Hallo,
ALG II Leistungen sind steuerfrei.
Gruß
Verfasst: 03.04.2010 11:19
von NX650
Und hier gibt`s auch Antwort!!
https://www.elster.de/anwenderforum/arc ... 19881.html
Entweder gibst du hartz Iv beim Finanzamt an!
Oder nicht- und gehst dann mit dem Einkommenssteuerbescheid zu deinem Hartz Iv berater!
Der errechnet dann ob du aufgrund deiner selbstständigen Tätigkeit noch hartz Iv bezugseberechtigt bist!
Finanzamt
Verfasst: 03.04.2010 11:53
von Knolli
ALG2 muss mit angegeben werden als Progressionsvorbehalt, ist aber trotzdem Steuerfrei...habs selbst hinter mir