Hallo, bin als Kleinunternehmer selbstständig und lebe mit mit meinem Sohn zusammen der in der Lehre ist. Beziehen ein teil hartz4.
Nun die Frage ? muß ich beim Finanzamt (Steuererklärung) hartz4 angeben.
bedanke mich für eure antwort.
hartz4 beim Finanzamt angeben?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Hallo,
ALG II Leistungen sind steuerfrei.
Gruß
ALG II Leistungen sind steuerfrei.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Und hier gibt`s auch Antwort!!
https://www.elster.de/anwenderforum/arc ... 19881.html
Entweder gibst du hartz Iv beim Finanzamt an!
Oder nicht- und gehst dann mit dem Einkommenssteuerbescheid zu deinem Hartz Iv berater!
Der errechnet dann ob du aufgrund deiner selbstständigen Tätigkeit noch hartz Iv bezugseberechtigt bist!
https://www.elster.de/anwenderforum/arc ... 19881.html
Entweder gibst du hartz Iv beim Finanzamt an!
Oder nicht- und gehst dann mit dem Einkommenssteuerbescheid zu deinem Hartz Iv berater!
Der errechnet dann ob du aufgrund deiner selbstständigen Tätigkeit noch hartz Iv bezugseberechtigt bist!
Zuletzt geändert von NX650 am 06.04.2010 08:14, insgesamt 1-mal geändert.