Kindergeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
MRS.B
Beiträge: 1
Registriert: 31.03.2010 11:15
Wohnort: München

Kindergeld

Beitrag von MRS.B »

Hallo,
ich habe einige Fragen bezüglich des Kindergeldes, das ja bei Hartz 4 als Einkommen berechnet wird und ich mich bei jeden Bescheid darüber maßlos ärgere. Dieses Jahr wird uns auch noch die Steuer angerechnet und wie Ihr euch denken könnt bleibt hinten und vorn nichts mehr. Nun kam ich auf die Idee das Kindergeld abzulehnen, da nach langen hin und her rechnen natürlich wesentlich mehr unterm Strich bleibt. Aber wie verhält es sich nun wirklich?
Muß der volle Regelsatz bezahlt werden ohne dem Kindergeld, da es ja kein Einkommen mehr gibt und kann ich später einfach wieder Kindergeld beziehen? Oder ist meine Idee gar "rechtswidrig", weil die Familienkasse ein Anhängsel des Arbeitsamtes ist? Usw. usw....
Auf alle Fälle bin ich für jede Antwort dankbar, die mir Klarheit schafft.
Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von MRS.B am 13.05.2010 08:19, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
auf das Kindergeld kann man nicht verzichten, weil es dem ALG II vorrangige Leistung ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten