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Aussergewöhnliche Belastung

Verfasst: 30.03.2010 02:50
von Dieter6224
Hallo ALG II'ler,

1. Hat hier jemand eine Ahnung, ob man die Kosten einer Parodontoseprophylaxe (Kosten ca. 50 EURO), die von der Krankenkasse nicht bezahlt wird, als aussergewöhnliche Belastung, die folglich nicht in den Regelleistungen enthalten sind, bei der ARGE geltend machen kann ?

2. Gibt es irgendwo eine generelle Übersicht, wo aussergewöhnliche Belastungen aufgelistet sind ? Ich finde, es herrscht in diesem Bereich sehr viel Unwissenheit und Desinformation.

Lieben Gruss und besten Dank schonmal im Vorraus für brauchbare Antworten.

Dieter

Verfasst: 30.03.2010 09:02
von NX650
Man hat als Kassenpatient ja schon eine professionelle Zahnreinigung im Jahr frei - das reicht oftmals schon aus-- denn die die Methode der modernen prof. Zahnreinigung ist schon sehr effektiv?

Aber in besonderen Fällen kann eine P.Behandlung nötig werden!

Ich würde als erstes mal zu meiner Krankenkasse gehen und dort nachfragen ob die das übernehmen!
Profesionelle Zahnreinigung/Parodontosebehandlung ist ja nun mal günstiger als Zahnersatz bezahlen zu müssen!


????Bis du Raucher????


Informier dich doch auch mal hier:
http://www.krk-nutritherapeutika.de/

Verfasst: 30.03.2010 09:12
von Ziggi
Hallo Dieter6224,
zu deiner Frage
1. Hat hier jemand eine Ahnung, ob man die Kosten einer Parodontoseprophylaxe (Kosten ca. 50 EURO), die von der Krankenkasse nicht bezahlt wird, als aussergewöhnliche Belastung, die folglich nicht in den Regelleistungen enthalten sind, bei der ARGE geltend machen kann ?
muss ich dir leider sagen, das "Gesundheitspflege 4 %" in der Regelleistung involviert sind. Dieses bedeutet das du einen Antrag ncht bewilligt bekämst, mit dem Hinweis das es aus der Regelleistung anzusparen sei.

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Statistische Zusammensetzung des Warenkorbes für SGB II und SGB XII -Leistungen:

Art des Bedarfs - Anteil an der Regelleistung:

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 38 %
Bekleidung und Schuhe 10 %
Wohnung ohne Mietkosten, (Strom, Gas, Instandhaltung d. Wohnung) 8 %
Möbel, Geräte und Ausrüstungen Haushalt sowie deren Instandhaltung 8,0 %
Gesundheitspflege 4 %
Verkehr 6 %
Nachrichtenübermittlung (Telefon, Fax, Briefpost u.ä.) 6 %
Freizeit, Unterhaltung und Kultur 11 %
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 3 %
Sonstige Waren und Dienstleistungen 6 %
2. Gibt es irgendwo eine generelle Übersicht, wo aussergewöhnliche Belastungen aufgelistet sind ? Ich finde, es herrscht in diesem Bereich sehr viel Unwissenheit und Desinformation.
Du meinst sicher Härtefälle? so einfach aufgelistet, nein, so richtig gibt es eigentlich keinen aber einen >Katalog erstellt das BMAS derzeit.

Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

Wartezone im Jobcenter © Bundesagentur für Arbeit Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben."
Quelle und Weiterlesen: http://www.bmas.de/portal/42172/
Ganz klar ist das es wiederkehrende also laufender Bedarf sein muß, Paradontoseprofilaxe ist einmalig und somit komplett ausgeschlossen.
( Was mich wundert, bei meiner Zahnarztpraxis ist das Kassenleistung, was ist das für ein Dentist? Will der doppelt abkassieren? Frag mal bei der Krankenkasse nach, ich glaube da stimt was nicht.
Ich hoffe das hilft weiter.

Gruß Ziggi

Verfasst: 30.03.2010 14:22
von Dieter6224
Hallo und vielen herzlichen Dank für die Infos.

Ich werde mal zunächst bei meiner Kasse nachfragen, ob die Prophylaxekosten nicht auch übernommen werden. Mich macht es ja ehrlich gesagt schon auch ein bisschen stutzig, dass meine Kasse die P-Behandlung angeblich übernimmt, die ja so einige hundert Euro kosten dürfte, aber die vorangehende Prophylaxe nicht. Das würde das Kraut auch nicht mehr recht fett machen. Vielleicht gibt's ja da auch Härtefallregelungen im Falle von ALG II damit ggfs. auch die Prophylaxekosten übernommen werden, falls dies nicht die Regel sein sollte.

Zur Frage ob ich Raucher bin: Ja, gelegentlich, aber mein Zahnarzt sagte mir, dass mein Gebiss deutliche Pflege erkennen lässt. Das dürfte für die Kostenübernahme der P-Behandlung massgebend sein.

Nochmals liebe Dank und herzliche Grüße von

Dieter

Verfasst: 31.03.2010 16:48
von Dieter6224
Also: Nun hab ich die nötigen Informationen durch einen Berater bei meiner Kasse bekommen... und ich hoffe diese stimmen:

Eine vorangehende professionelle Zahnreinigung ist für eine Kostenübernahme der Parodontosebehandlung durch die Kasse (und das soll laut Aussagen der Beraterin bei allen Kassen gleich sein) NICHT Vorraussetzung. Es ist zwar sehr empfehlenswert, da bei dieser Prophylaxe auch die Zahnfleischtaschen und Zahnhälse gereinigt werden, aber es ist (für eine Kostenübernahme der P-Behandlung) nicht zwingend erforderlich. Wahrscheinlich wollen hier die Zahnärzte auch Extrageld machen... nur hab ich keine Extrageld. :roll:

Hinderungsgrund für die Kasse wäre eventuell wenn man z.B. 10 Jahre nicht bei der Vorsorgeuntersuchung war und kein Zahnstein entfernt wurde und das Gebiss keine ausreichende Eigeninitiativpflege erkennen lässt.

Liebe Grüsse

Dieter

Verfasst: 31.03.2010 17:58
von DjTermi
Hallo,
ich Lese erst jetzt dein Beitrag... Ich habe das gleiche Problem vor 2 Monaten gehabt, wenn man eine Zusatzversicherung hat, wird das übernommen. Ich denke aber das hast Du leider nicht. Am Dienstag ist nun die Parodontose-Behandlung und ich freue mich schon sehr :cry: