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Hallo da mal eine frage....

Verfasst: 28.03.2010 21:16
von michelle08
da mein mann jetzt ausgezogen ist wollte ich gerne mal wissen was jetzt zu tun ist,muss ich mir gleich ein anwalt nehmen oder das trennungsjahr abwarten,ich meine um die scheidung einzureichen .....lg

Verfasst: 28.03.2010 21:51
von Ziggi
Hallo michelle08,
da mein mann jetzt ausgezogen ist wollte ich gerne mal wissen was jetzt zu tun ist,muss ich mir gleich ein anwalt nehmen oder das trennungsjahr abwarten,ich meine um die scheidung einzureichen
wir sind ein ALG 2 Forum, solltest zu einem Forum wegen Beziehungsproblemen gehen wegen dieser Frage.

Gruß Ziggi

Verfasst: 28.03.2010 22:13
von DjTermi
Oder möchtest Du wissen ob Du in diesen Trennungsjahr ein anrecht auf eine eigende Wohnung hast die bezahlt wird ?

Verfasst: 29.03.2010 13:05
von michelle08
Entschuldigung habe mich hier verlaufen... :?

Verfasst: 29.03.2010 16:27
von DjTermi
hmm bei 30 Beiträgen hätte ich eigentlich gedacht man weis swo man ist :lol: :lol:

Verfasst: 30.03.2010 17:11
von michelle08
habe mich doch entschuldigt oder,müsst noch einen drauf legen oder was....unverschemt so was... :!:

ich

Verfasst: 30.03.2010 18:59
von babydoll123456
Gehört zwar nicht hier her aber trotzdem kann ich dir hoffendlich helfen :-)

du kannst jetzt zum Anwalt musst aber nicht wenn ihr räumlich getrennt seit kannst du ja nachweisen seit wann ihr nicht mehr in der ehewhg wohn..

ich hoffe ich habe dir geholfen :-)

aber ich würde immer vorsorglich zu anwalt gehen..zwinka

Verfasst: 30.03.2010 19:06
von michelle08
danke dir babydoll 123456 werde ich machen.... :wink:

Verfasst: 30.03.2010 19:15
von DjTermi
Oh je wollte dir nicht aufn Schlips treten und hatte es mehr als Spaß gedacht, als unverschämt sehe ich das deshalb nicht wirklich. Hätte ja auch das zu machen können, habe aber gehofft dass jemand wie Babydoll eine Antwort gibt...

ich

Verfasst: 31.03.2010 06:17
von babydoll123456
wenn du hartz 4 bekommst und dich scheiden lasen willst kann das amt dir so glaube ich nicht vorschreiben wann du die schheidung durchführst.

Re: ich

Verfasst: 01.04.2010 17:56
von nonsens
babydoll123456 hat geschrieben:wenn du hartz 4 bekommst und dich scheiden lasen willst kann das amt dir so glaube ich nicht vorschreiben wann du die schheidung durchführst.
Sie muss sich nichtmal scheiden lassen ;) (wenn man es rein rechtlich betrachtet)

Das Amt will nur den Nachweis, getrennt von Tisch und Bett. Oder eben der Auszug des (Noch)Partners

Ich habe, als ich mal vorhatte, mich scheiden zu lassen, was ich zum Glück dann doch nicht tat, mehr Probleme mit dem JobCenter gehabt, als mein Mann und ich es dann doch nochmal versuchen wollten.

Während der Trennungsphase war alles ok, niemand hat mir einen Nachweis über eine eingereichte Scheidung abverlangt. Ich wurde unterstützt, mir wurde gut zugeredet usw.
Als mein Mann dann wieder bei mir einzog nach 6 Monaten, unterstellte man mir das *Erschleichen von Sozialleistungen*
Allerdings haben wir uns heftig gewehrt und den Fall auch gewonnen. Das JobCenter sieht anscheinend diese Versöhnungsgeschichten nicht so gern.

Wenn eine Ehe nicht mehr Ehe sein will, ist das zwar ein trennungsgrund, aber zum Scheiden lassen kann Dich niemand zwingen, auch nicht das Amt !