Betriebskosten Belege einreich?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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darksoul
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Betriebskosten Belege einreich?

Beitrag von darksoul »

Hallo, habe mal eine Frage. Ich liege seit längerer Zeit mit der Arge im Clinch. Ich bewohne mit meinem Kind eine Wohnung, dessen Vermieterin meine Mutter ist. Seit meinem Einzug in diese Wohnung vor 4 Jahren wird immer wieder angezweifelt, dass die Zahlungen an meine Mutter fließen. Ich könnte allerdings bislang immer alles nachweisen, da ich keinen Betrug begehe, sondern alles ordnungsgemäß abrechne. Nun bin ich in Widerspruch gegangen, da mir kein Mitarbeiter der Arge bislang erklären konnte, wieso nur ca. 50 % der BK übernommen werden. Heute morgen erhielt ich einen Brief in welchem alle Unterlagen das gesamte Haus betreffen aus dem Jahr 2008 in Kopie angefordert werden. Nun meine Frage: Was gehen die Kosten meiner Mutter die Arge an, sollte denen nicht die Betriebskostenabrechnung als Beleg genügen? Muss ich diese Unterlagen einreichen, und was bedeutet der Satz "... falls keine Reaktion durch Sie erfolgt, werde ich nach Aktenlage entscheiden." Bitte um Hilfe. Danke
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo darksoul

Deine fristgerecht eingehende Reaktion auf dieses Schreiben:

Die angeforderten Unterlagen und Nachweise über die Betriebskosten des gesamten Hauses liegen Dir nicht vor, Du hast keinerlei Zugriff darauf.

Man möge sich an die Vermieterin wenden.
Die hat allerdings nichts mit ARGE & Co zu tun, braucht daher auch nicht auch nur ein irgendwie mit ihrer Immobilie im Zusammanhang stehendes Dokument vorlegen.
Einzig Du bist an die Mitwirkungspflicht gebunden der Du ja mit der Vorlage der Betriebskostenabrechnung nachgekommen bist.

Lass Dir die Rechtsgrundlage nennen mit der die Unterlagen angefordert werden, genaue §§-Fundstelle.

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
darksoul
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Danke

Beitrag von darksoul »

Hallo, danke schön für die schnelle Antwort. Ich habe jetzt den Brief an die Arge geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich die Unterlagen nicht habe und auf das urteil des BGH hingewiesen. Nun werde ich ja sehen, wie die reagieren. Jedenfalls lieben Dank nochmals für Ihre Mühe.
darksoul
Beiträge: 3
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Hausbesuch

Beitrag von darksoul »

Es geht weiter im Kampf. Ich erhielt letzte Woche unangemeldeten Hausbesuch der Arge. Ich weiß, dass ich sie nicht reinlassen muss, da sie ja ohne Termin vor der Tür standen. Aber dann kommen sie ja nochmal wieder und aufgeschoben ist auch nicht besser. Jedenfalls wollten die sich ein Bild von meiner Wohnsituation machen uns sind durch meine Wohnung und auch den Heizkeller gewandert.
Jetzt wollen sie wieder die Belege meiner Mutter als Vermieterin. Damit die Betriebskostenabrechnung nachvollzogen werden kann. Sollten dise Belege nicht eingereicht werden droht mir eine Kürzung eventuell auch Streichung meiner Leistungen, so die Kontrolleure. :evil:
Also was soll ich nun tun, muss ja die Belege nun kopieren und einreichen. Bin vollkommen ratlos. Da scheint jemand eine persönliche Fehde gegen mich laufen zu haben.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo darksoul

Na sauber, die beissen sich offenbar an Dir fest.

Teile denen schriftlich mit das der Mietvertrag und die für die Berechnung der Betriebskosten relevanten Angaben schon vorliegen und Deine Vermieterin von Dir gebeten wurde weitergehende Unterlagen auszuhändigen.

Dieser Bitte ist sie nicht nachgekommen (muss sie ja auch nicht) und Du hast somit Deiner Mitwirkungspflicht genügt.
Sanktionsandrohungen vom Ermittlungsdienst mündlich ausgesprochen sollen nur einschüchtern.

ARGE wird sich daher direkt an Deine Vermieterin wenden, die lehnt wiederum ab da sie nicht unter die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht fällt als Nichtleistungsbezieherin.

Danach abwarten und ggf. 10 € für einen Beratungshilfeschein investieren.
In Fällen wo zwischen Angehörigen eine irgendwie geartete aber nicht angegebene Unterstützung vermutet bzw. gerne auch mal unterstellt wird können ARGE und Co. sehr nervig werden. Da nützt es oft schon wenn sich ein Anwalt einschaltet, nach dem ersten Anwaltsbrief ist dann Ruhe im Karton.

Viel Erfolg

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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